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14. Juli 2026„Änderungen beim Führerschein ab 2026: Die Vorschriften der DGT betreffen Fahrer, die zwischen 1956 und 1961 geboren wurden
Die derzeitigen Vorschriften sehen keine Altersgrenze für das Führen eines Kraftfahrzeugs vor, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Führerschein ist für Millionen von Menschen nach wie vor unverzichtbar. Er ermöglicht nicht nur die Freiheit, sich selbstständig fortzubewegen und zu reisen, sondern ist für zahlreiche Berufstätige auch ein Arbeitsmittel. Daher kann der Verlust oder die Nichtverlängerung des Führerscheins ein erhebliches Problem darstellen.
In Spanien gibt es keine Altersgrenze für das Autofahren. Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) betont, dass die Fähigkeit, weiterhin am Steuer zu sitzen, vom körperlichen, sensorischen und kognitiven Zustand des Fahrers abhängt, nicht von seinem Geburtsdatum.
Häufigere Erneuerungen ab 65 Jahren
Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, legt die DGT fest, dass ab dem 65. Lebensjahr die Gültigkeitsdauer des Führerscheins verkürzt wird, um die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen zu erhöhen. Diese Untersuchungen dienen dazu, zu überprüfen, ob die für das Führen eines Fahrzeugs erforderlichen Fähigkeiten weiterhin gegeben sind.
Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B sowie für den Führerschein. Für berufliche Führerscheine für Lkw und Busse (C, C1, D, D1, EC, EC1, ED, ED1…) beträgt sie 3 Jahre.
Gebührenbefreiung für Personen über 70 Jahre
Ab dem 70. Lebensjahr müssen Fahrer keine Gebühren für die Erneuerung des Führerscheins mehr entrichten, müssen jedoch die Kosten für die obligatorische ärztliche Untersuchung tragen. Diese Untersuchung muss stets in einer von der DGT zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden, die das Ergebnis direkt an die Verkehrsbehörde weiterleitet. Darüber hinaus können Personen dieser Altersgruppe den Vorgang ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen.
Im Jahr 2026 bedeutet dies, dass Personen, die 1956 geboren wurden, von der Gebührenzahlung befreit sind, wenn sie ihren Führerschein in diesem Jahr verlängern müssen.
Was ändert sich für die 1961 Geborenen?
Fahrer, die im Jahr 2026 das 65. Lebensjahr vollenden, also die 1961 Geborenen, müssen ihren Führerschein künftig alle 5 Jahre erneuern, statt wie bisher alle 10 Jahre, wie es die geltenden Vorschriften vorsehen.
Das Alter schließt vom Führen eines Fahrzeugs nicht aus
Sowohl die DGT als auch der RACE weisen darauf hin, dass keine Personengruppe aufgrund ihres Alters automatisch vom Führen eines Fahrzeugs ausgeschlossen ist.
Vom Führen eines Fahrzeugs ausgeschlossen sind nur diejenigen, die:
• die obligatorische ärztliche Untersuchung nicht bestehen;
• körperliche, sensorische oder kognitive Einschränkungen aufweisen, die mit sicherem Fahren unvereinbar sind;
• deren Führerschein durch einen behördlichen oder gerichtlichen Beschluss entzogen wurde.
Die Fahrtauglichkeitsprüfstellen sind dafür zuständig, die Fahrtauglichkeit anhand der bekannten psychotechnischen Tests zu beurteilen, bei denen Sehvermögen, Hörvermögen, Koordination, Reflexe und kognitive Fähigkeiten untersucht werden. Solange diese Tests bestanden werden, kann der Führerschein ohne Altersbeschränkung verlängert werden.“ (Übersetzt mit DeepL) [...]
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14. Juli 2026Verstärkte Alkoholkontrollen angekündigt …
Die Verkehrspolizei hat spanienweit verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen in der Woche vom 13. bis 19. Juli angekündigt.
Gerade jetzt in der Ferienzeit neigt man leichter dazu, etwas unvorsichtig im Umgang mit Alkohol zu sein. Das kann man schon machen, aber natürlich nicht, wenn man sich danach noch ans Steuer setzt. Die Verkehrsdirektion ruft deshalb zu verantwortungsvollem Fahren während der Ferien auf und die Hände vom Steuer zu lassen. [...]
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14. Juli 2026Einer Vermieterin gelingt es, ihre Mieter wegen eines Kakerlakenbefalls zu kündigen …
Man weiß nie, was man in einem Haus vorfindet, und in diesem Fall führte das Ergebnis zu einer Kakerlakenplage und üblen Gerüchen, die einen Hausbesitzer vor Gericht brachten.
Die Gerichte haben nun bestätigt, dass die Vermieterin ihr Eigentum zurückerhalten kann, da sie der Ansicht sind, dass die Mieter einen unhygienischen Zustand geschaffen haben, der den Rest des Gebäudes beeinträchtigt hat. Dies ist ein im städtischen Mietrecht vorgesehener Grund für die Kündigung eines Mietvertrags.
Dem Urteil zufolge dauerte der Konflikt mehrere Jahre. Der Eigentümer beschwerte sich, dass die Mieter Müll anhäuften, üble Gerüche verbreiteten und in den frühen Morgenstunden Lärm und Musik zur Ruhe brachten.
Eines der gravierendsten Probleme während des Verfahrens war jedoch der massive Kakerlakenbefall im Gebäude. Die Eigentümergemeinschaft beauftragte sogar eine Schädlingsbekämpfungsfirma mit der Bekämpfung des Befalls, doch nur wenige Tage später tauchten die Insekten sowohl in den Gemeinschaftsräumen als auch in anderen Wohnungen wieder auf.
Die im Verfahren vorgelegten Berichte wiesen darauf hin, dass die Hauptursache des Schädlingsbefalls in der von den Mietern bewohnten Wohnung lag. Weiterhin heißt es im Urteil, dass die Bewohner die Desinfektionsmaßnahmen behinderten, indem sie den Zugang zu mehreren Räumen der Wohnung verweigerten und sich weigerten, die Räumlichkeiten vorübergehend zu verlassen, um die notwendige Behandlung zu ermöglichen.
Sowohl das Gericht erster Instanz als auch anschließend das Provinzgericht kamen zu dem Schluss, dass die Umstände schwerwiegend genug seien, um die Kündigung des Mietvertrags zu rechtfertigen. [...]
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