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23. Juli 2026Hotelaufenthalt ohne Bezahlung in Maspalomas: Touristin wegen mutmaßlichen Betrugs festgenommen! Eine junge ausländische Staatsangehörige ist von der spanischen Nationalpolizei als mutmaßliche Täterin eines Betrugsdelikts festgenommen worden, nachdem sie ein Hotel in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana verlassen haben soll, ohne die Kosten ihres Aufenthalts in Höhe von 2.483 Euro zu begleichen. Nach Angaben der Polizei begann die Untersuchung, nachdem die Verantwortlichen des Hotels Anzeige erstattet hatten. Demnach hatte eine Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und einem Minderjährigen, elf Nächte lang ein All-inclusive-Angebot genutzt und die Hotelanlage anschließend verlassen, ohne die offene Rechnung zu bezahlen. Die Reservierung war über die Internetseite des Hotels erfolgt, und als Sicherheit war eine Bankkarte angegeben worden. Nachdem die Gäste abgereist waren, versuchte das Hotel jedoch vergeblich, den geschuldeten Betrag abzubuchen, da die Belastung der Karte nicht durchgeführt werden konnte. Das Hotelpersonal nahm daraufhin mehrfach Kontakt mit der Person auf, die die Buchung vorgenommen hatte. Diese erklärte zunächst, sie wolle die Rechnung begleichen, habe jedoch Schwierigkeiten, von außerhalb der Insel auf ihre Bankkarte zuzugreifen, da sie sich bereits am Flughafen befinde. Kurz darauf brach der Kontakt vollständig ab, ohne dass eine Zahlung erfolgte. Die Nationalpolizei leitete Ermittlungen ein und konnte die mutmaßliche Täterin schließlich im Grenzbereich des Flughafens von Gran Canaria ausfindig machen. Dort wurde sie noch vor ihrer geplanten Ausreise festgenommen( https://youtube.com/shorts/VLj5w-fdF1s?is=I_8VbRPlaUKlb6jp). Anschließend wurde sie zur Polizeidienststelle in Maspalomas gebracht, wo die entsprechenden Ermittlungsakten angefertigt wurden. Später wurde sie der zuständigen Justizbehörde vorgeführt. Nach Artikel 248 des spanischen Strafgesetzbuches („Código Penal“) begeht einen Betrug, wer durch Täuschung einen Irrtum hervorruft, der das Opfer zu einer vermögensmindernden Verfügung veranlasst und dem Täter einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft. Im vorliegenden Fall gehen die Ermittlungsbehörden offenbar davon aus, dass die Beschuldigte bereits bei der Buchung oder jedenfalls während ihres Aufenthalts den Eindruck erweckt habe, die Hotelkosten ordnungsgemäß bezahlen zu wollen, obwohl dies tatsächlich nicht beabsichtigt gewesen sei oder die angegebenen Zahlungsdaten hierfür ungeeignet gewesen seien. Ein Betrug kann nach spanischem Recht allerdings nicht nur bei Hotelaufenthalten vorliegen. Dasselbe Problem stellt sich regelmäßig auch bei Bars, Restaurants und anderen Gaststätten. Eine bloße Zahlungsunfähigkeit oder finanzielle Schwierigkeiten reichen hierfür grundsätzlich nicht aus, strafbarer Betrug setzt vielmehr voraus, dass der Täter bereits bei der Inanspruchnahme der Leistung mit Täuschungsabsicht gehandelt und den Betreiber bewusst über seine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit irregeführt hat. Allerdings beruht nach allgemeiner Auffassung das gesamte Gastgewerbe auf einem stillschweigenden Vertrauensverhältnis: Wer ein Hotel betritt, ein Zimmer bezieht oder Speisen und Getränke bestellt, vermittelt dem Betreiber zwangsläufig den Eindruck, sowohl zahlungswillig als auch zahlungsfähig zu sein. Gerade diese meist unausgesprochene Erklärung ist die Grundlage dafür, dass der Unternehmer seine Leistungen zunächst erbringt und die Bezahlung erst später verlangt. Wer also ein Restaurant verlässt, ohne die Rechnung zu begleichen, oder nach einem Hotelaufenthalt verschwindet, kann sich unter Umständen wegen Betrugs strafbar machen. Nach Artikel 249 des spanischen Strafgesetzbuches wird der sogenannte einfache Betrug grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft. Bei der konkreten Strafzumessung berücksichtigen die Gerichte insbesondere die Höhe des Schadens, die eingesetzten Täuschungsmittel, das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat sowie etwaige Vorstrafen. Da der mutmaßliche Schaden im vorliegenden Fall mit 2.483 Euro deutlich über der Grenze von 400 Euro liegt, handelt es sich nicht mehr um ein Bagatelldelikt. Nach den bislang bekannten Umständen bewegt sich der Sachverhalt jedoch noch im Bereich des gewöhnlichen Betrugs und nicht der besonders schweren Betrugsformen, für die das spanische Strafrecht erheblich höhere Freiheitsstrafen vorsieht. Ob es letztlich zu einer Verurteilung kommt, wird davon abhängen, ob Staatsanwaltschaft und Gericht nachweisen können, dass die Beschuldigte von Anfang an mit betrügerischer Absicht gehandelt hat und die Leistungen des Hotels lediglich unter Vorspiegelung einer späteren Zahlungsbereitschaft in Anspruch genommen wurden. [...] Mehr lesen
22. Juli 2026Weinlese auf Gran Canaria hat begonnen …  Auf Gran Canaria wurde in der vergangenen Woche mit der Weinlese begonnen. Sie wird sich voraussichtlich bis Oktober hinziehen. Der viele Regen im Winter und weniger Hitzewellen im Frühjahr haben den Reben gutgetan. Die Winzer erwarten in diesem Jahr eine Ernte von 300.000 bis 400.000 Kilogramm Trauben. [...] Mehr lesen
21. Juli 2026Das Dilemma der Vermögensentsparung: Sicherheit, Lebensqualität oder ein nutzloses Erbe? Armut im hohen Alter gehört zweifellos zu den größten Risiken des modernen Lebens, es ist traurig alt und arm zu sein. Wer mit achtzig Jahren kaum über finanzielle Mittel verfügt, befindet sich in einer äußerst verletzlichen Lage: Der Arbeitsmarkt steht nicht mehr offen, finanzielle Rückschläge lassen sich kaum noch ausgleichen, höhere unerwartete Ausgaben können zum Problem werden, und im Fall einer Pflegebedürftigkeit können die Kosten schnell enorme Ausmaße annehmen. Jemand der mit 65 in Rente geht hat in Spanien durchnittlich eine Lebenserwartung von 22 Jahren. Für die letzten Lebensjahrzehnte vorzusorgen, ist ein legitimes und vernünftiges Bedürfnis nach Sicherheit. Gleichzeitig zeigt sich aber ein anderes Problem: Aus berechtigter Vorsicht wird nicht selten eine übertriebene Sparmentalität, die den gegenwärtigen Lebensgenuss einschränkt und Vermögen anhäuft, das am Ende niemals genutzt wird. Zwischen finanzieller Vorsorge und Lebensqualität besteht daher ein Spannungsverhältnis, das viele Menschen bis ins hohe Alter begleitet. Besonders deutlich wird dies im Gegensatz zwischen zwei Generationen: Die ältere Generation, geprägt von Entbehrungen, Sparsamkeit und der Vorstellung, dass Wohlstand vor allem durch Verzicht entsteht, betrachtet Vermögen häufig als dauerhaften Schutzschild gegen die Unsicherheiten des Lebens; nicht selten wird der Wert des eigenen Lebenswerks mit der Höhe des Ersparten gleichgesetzt. Die Gefahr besteht darin, dass das Ansammeln von Vermögen zum Selbstzweck wird und man sich selbst nie die Erlaubnis gibt, das Erarbeitete tatsächlich zu genießen. Einige Mandanten von mir leben in Luxusvillen aber reinigen ihre Pools selbst und können sich keine Putzhilfe oder Reisen leisten… Demgegenüber stehen viele jüngere Menschen, die angesichts hoher Immobilienpreise, unsicherer Rentensysteme und wirtschaftlicher Instabilität langfristige Ziele zunehmend als unerreichbar empfinden. Statt Vermögen aufzubauen, was unmöglich zu sein erscheint, konzentrieren sie sich häufig auf den unmittelbaren Konsum und die schnelle Befriedigung ihrer Wünsche. Auch dieses Modell birgt erhebliche Risiken, denn wer vollständig auf Vorsorge verzichtet, läuft Gefahr, im Alter in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Der vernünftige Weg liegt natürlich zwischen beiden Extremen: Es gilt, genügend Vermögen aufzubauen, um Würde und Unabhängigkeit im Alter zu sichern, ohne dabei jene Lebensjahre zu opfern, in denen Gesundheit, Mobilität und gemeinsame Erlebnisse noch möglich sind; gerade die Zeit zwischen fünfzig und fünfundsiebzig Jahren bietet oft die besten Voraussetzungen, um Reisen zu unternehmen, neue Erfahrungen zu sammeln und bewusst Zeit mit dem eigenen Partner oder der eigenen Ehefrau beziehungsweise dem eigenen Ehemann zu verbringen. Geld, das ausschließlich für einen ungewissen späteren Zeitpunkt zurückgelegt wird, kann diese unwiederbringlichen Möglichkeiten nicht ersetzen. Die Frage, wie das angesparte Vermögen verwendet werden soll, stellt sich allerdings unterschiedlich, je nachdem, ob man Kinder hat oder nicht. Für Eltern erscheint die Vorstellung, ihren Kindern etwas zu hinterlassen, zunächst selbstverständlich; betrachtet man sber die steigende Lebenserwartung, zeigt sich ein bemerkenswertes Paradox: Häufig erhalten die Kinder ihr Erbe erst im Alter von fünfzig oder sechzig Jahren, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die entscheidenden finanziellen Herausforderungen des Lebens, etwa der Immobilienkauf, die Gründung einer Familie oder der Aufbau einer beruflichen Existenz, längst bewältigt sind. In vielen Fällen kann es deshalb sinnvoller sein, Kinder bereits zu Lebzeiten gezielt zu unterstützen. Finanzielle Hilfe „mit warmer Hand“ entfaltet oft eine wesentlich größere Wirkung als ein spätes Erbe und ermöglicht es den Eltern zugleich, die positiven Folgen ihrer Unterstützung selbst noch mitzuerleben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die nächste Generation einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld gelernt hat, und dass der Geber auch wirklich genug behält. Anders stellt sich die Situation für Menschen ohne Nachkommen dar. Sobald eine ausreichende finanzielle Reserve für Pflege, medizinische Versorgung und ein komfortables Leben im Alter geschaffen wurde, verliert die weitere Vermögensanhäufung häufig ihren eigentlichen Sinn. Wer sich dauerhaft einschränkt, nur damit das Ersparte später an entfernte Verwandte oder den Staat fällt, verzichtet möglicherweise auf Lebensqualität, ohne dafür einen echten Gegenwert zu erhalten. Besonders für kinderlose Menschen (die es immer öfter gibt) kann es daher vernünftig sein, das Vermögen bewusster für das eigene Wohlbefinden einzusetzen: für Reisen, mehr Komfort, gemeinsame Erlebnisse mit dem Partner oder guten Freunden oder, wenn gewünscht, für gezielte Spenden an Projekte und Einrichtungen, die den eigenen Überzeugungen entsprechen. Letztlich ist ja Geld lediglich ein Instrument und kein Selbstzweck, und es besitzt eine biologische Verfallsfrist: Irgendwann endet die Möglichkeit, es sinnvoll zu nutzen. Wer in den Jahren der Reife und Gesundheit bewusst in Erfahrungen, Beziehungen und gemeinsame Erinnerungen investiert, schafft Werte, die weit über den Kontostand hinausgehen. Das eigentliche Ziel sollte daher nicht darin bestehen, „möglichst vermögend zu sterben“. Denn Geld, das am Tag der Beerdigung unangetastet auf dem Konto liegt, ist oft nichts anderes als Lebenszeit und Energie, die man angesammelt, aber nie für sich selbst und die Menschen genutzt hat, die einem wirklich wichtig waren. [...] Mehr lesen

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