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17. Juli 2026Einstürzende Fassaden, AbwasserlecVerfall und unhygienische Zustände bedrohen mehrere Wohnblöcke in Las Palmas de Gran Canariaks , tiefe Risse und Müllreste sind nur einige der Probleme, mit denen mehrere Wohnblöcke im Viertel Las Palmas de Gran Canaria in San Francisco zu kämpfen haben. Seit Jahren leiden die Bewohner der Straße Gobernador Martín unter dem fortschreitenden Verfall der Gebäudeinfrastruktur, der zu immer unhygienischeren Zuständen und einer Gefährdung der Gebäudestabilität führt.
Einer der Bewohner, der diese Situation erlebt, ist Natanael Araña Ramos, der sein Haus vor neun Jahren kaufte. Damals musste er eine Klausel über versteckte Mängel unterschreiben, die er zu diesem Zeitpunkt nicht verstand, da es sein erster Immobilienkauf war. „Im Laufe der Zeit merkte ich es: Mein ganzes Haus ist dem Verfall preisgegeben. Überall im Boden sind Risse, die Fliesen lösen sich, die Dielen knarren jede Nacht. Ich ließ die Stützpfeiler überprüfen, und sie waren praktisch ohne jegliche Bewehrung abgerissen“, erklärt er.
Araña betont, dass es im Viertel keine nennenswerten Maßnahmen zur Instandsetzung und Instandhaltung der Infrastruktur gegeben habe, sondern lediglich kleinere oberflächliche Arbeiten, die von den Anwohnern selbst durchgeführt wurden. Deshalb seien sich die Bewohner, darunter viele ältere Menschen und solche mit eingeschränkter Mobilität, der Gefahr von Bodensenkungen oder Einstürzen sehr bewusst. „All das erzeugt große Unsicherheit, denn man weiß nicht, wie lange wir noch hier leben werden“, klagt sie.
„Die Wohnung eines Nachbarn ist um 80 Zentimeter abgesackt. Es besteht Einsturzgefahr. Es ist eine Familie mit vier kleinen Kindern, und alles, was man bisher getan hat, war, ihnen einen Abflussreiniger für das Abwasser zu schicken“, erzählt er, wohl wissend, dass diese Situation auch andere betrifft, darunter ihn selbst. „Ich musste Schalungen bauen, Bewehrungsstahl einbauen und Beton gießen. Zum Glück arbeite ich mehr oder weniger in diesem Bereich, sodass ich gewisse Dinge selbst erledigen kann“, fügt er hinzu, wohl wissend, dass der schlechte Zustand der Gebäude letztendlich zu ihrem Einsturz führen wird, egal wie viele kleinere Reparaturen durchgeführt werden.
Erstellung eines technischen Berichts
Die kommunale Fraktion der Volkspartei hat der Regierung ein Dokument vorgelegt, in dem die „offensichtlichen Anzeichen fortgeschrittenen Verfalls“ der Gebäude dargelegt werden. Das Dokument fordert außerdem die Umsetzung eines Sanierungsplans für das Viertel, während gleichzeitig weitere dringende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Erstellung eines technischen Gutachtens, die Prüfung der Notwendigkeit einer Umsiedlung einiger Familien und der Beginn von Arbeiten zur Behebung der Infrastrukturprobleme. [...]
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16. Juli 2026Das Kanarische Obergericht TSJC hat die kommunale Touristensteuer von Mogán annulliert!!!… Ich erkläre Euch wieso, und welche Folgen das Urteil haben könnte.
Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias – TSJC) hat die umstrittene Touristensteuer der Gemeinde Mogán für rechtswidrig erklärt und damit der Klage des Hotel- und Gaststättenverbandes der Provinz Las Palmas (FEHT) stattgegeben. Die Entscheidung stellt einen schweren Rückschlag für eines der ehrgeizigsten finanzpolitischen Projekte der kanarischen Kommunalpolitik dar und dürfte weit über die Grenzen von Mogán hinaus erhebliche Auswirkungen auf die Debatte über Tourismusabgaben in Spanien haben.
Die Gemeinde Mogán hatte nämlich Ende 2024 beschlossen, als erste spanische Kommune überhaupt eine eigene Touristensteuer einzuführen. Vorgesehen war eine Abgabe von 0,15 Euro pro Person und Übernachtung in Hotels, Ferienanlagen und anderen touristischen Unterkünften. Die Gemeindeverwaltung unter Bürgermeisterin Onalia Bueno verteidigte die Maßnahme mit dem Argument, dass die Millionen von Besuchern zusätzliche Kosten für Reinigung, Infrastruktur, Sicherheit und kommunale Dienstleistungen verursachten, die bislang ausschließlich von den Einwohnern getragen würden.
Die Einnahmen sollten zweckgebunden verwendet werden, insbesondere für die Verbesserung touristischer Infrastruktur und öffentlicher Einrichtungen. Der Gemeindehaushalt rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 1,3 Millionen Euro. Tatsächlich hatte Mogán bereits bis Mai 2026 mehr als 720.000 Euro eingenommen.
Der Hotelverband FEHT hatte die Verordnung angefochten und insbesondere geltend gemacht, dass spanische Gemeinden keine allgemeine Zuständigkeit zur Einführung einer solchen Steuer besäßen. Das TSJC musste daher nicht nur die politische Zweckmäßigkeit, sondern vor allem die Vereinbarkeit der kommunalen Satzung mit dem spanischen Abgabenrecht prüfen.
Nach den bislang bekannten Informationen stützt das Gericht seine Entscheidung im Wesentlichen auf zwei zentrale Argumente.
Erstens habe die Gemeinde nicht hinreichend nachgewiesen, welchen konkreten individuellen Vorteil die Touristen durch die finanzierten Leistungen tatsächlich erhalten würden. Genau dieser unmittelbare Zusammenhang zwischen der Zahlungspflicht und einer besonderen kommunalen Leistung ist jedoch nach spanischem Recht Voraussetzung für die Erhebung einer Gebühr („tasa“). Das Gericht gelangte zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Kostenpositionen, die in die Berechnung der Abgabe eingeflossen waren, nicht spezifisch den Touristen zugutekämen.
Zweitens beanstandete das Gericht die wirtschaftliche Kalkulation der Satzung. Nach Auffassung des TSJC habe die Gemeinde öffentliche Zuschüsse und andere Finanzierungsquellen nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch sei die erforderliche wirtschaftliche Rechtfertigung der Gebühr unzureichend gewesen.
Die Gemeinde wurde zudem zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von 3.000 Euro verurteilt.
Aus juristischer Sicht berührt der Fall eine grundlegende Frage des spanischen Kommunalrechts: Handelt es sich bei der sogenannten „Touristensteuer“ tatsächlich um eine Gebühr („tasa“) oder in Wahrheit um eine Steuer („impuesto“)? Nach Artikel 20 des spanischen Gesetzes über die kommunalen Finanzen (Texto Refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales, Real Decreto Legislativo 2/2004) dürfen Gemeinden Gebühren nur dann erheben, wenn der Zahlungspflichtige eine konkrete öffentliche Leistung oder einen besonderen Vorteil erhält. Eine echte Steuer hingegen setzt keinen individuellen Nutzen voraus. Die Einführung neuer Steuern ist den Gemeinden jedoch grundsätzlich verwehrt; hierfür bedarf es einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage durch den Staat oder die Autonome Gemeinschaft.
Genau an diesem Punkt scheint das Projekt von Mogán gescheitert zu sein: Die Gemeinde versuchte, eine wirtschaftlich und politisch verständliche Belastung des Tourismus über das Instrument der kommunalen Gebühr einzuführen, obwohl der Zusammenhang zwischen Zahlung und Gegenleistung nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.
Der Rechtsstreit hatte bereits im März 2025 begonnen. Damals setzte das TSJC die Erhebung zunächst im Wege einer einstweiligen Anordnung aus. Wenige Wochen später hob das Gericht diese vorläufige Sperre wieder auf, sodass die Gemeinde die Gebühr zunächst weiter erheben durfte. Bürgermeisterin Onalia Bueno erklärte damals öffentlich, die Touristensteuer sei gekommen, „um zu bleiben“.
Noch im Frühjahr 2026 kündigte sie an, die Abgabe im Falle eines endgültigen gerichtlichen Erfolgs sogar erhöhen zu wollen; mit dem nun ergangenen Urteil hat sich diese Perspektive zunächst zerschlagen.
Die Entscheidung betrifft zunächst ausschließlich die kommunale Satzung von Mogán. Ob die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet werden müssen, ist derzeit noch offen und wird maßgeblich davon abhängen, ob die Gemeinde Rechtsmittel einlegt und wie über die Rechtskraft des Urteils entschieden wird.
Politisch dürfte die Bedeutung des Urteils jedoch weit größer sein. Seit Jahren wird auf den Kanarischen Inseln über die Einführung einer allgemeinen Touristensteuer nach dem Vorbild Kataloniens, der Balearen oder zahlreicher europäischer Reiseziele diskutiert.
Das Urteil bedeutet keineswegs, dass eine Touristensteuer generell verfassungswidrig wäre. Vielmehr zeigt es, dass eine solche Abgabe kaum auf kommunaler Ebene und ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage eingeführt werden kann. Sollte die kanarische Regierung tatsächlich eine Tourismusabgabe schaffen wollen, dürfte dies nur über ein autonomes Gesetz mit einer sorgfältigen wirtschaftlichen und rechtlichen Begründung möglich sein. [...]
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16. Juli 2026Neue Website für Prozesskostenhilfe: „Sie wird die Abläufe vereinfachen und Reisen überflüssig machen.“
Die Anwaltskammer von Las Palmas veranstaltete am Freitag Gedenkveranstaltungen zum Tag der kostenlosen Rechtsberatung und zum Bereitschaftsanwaltssystem. Dieser Tag ist der Würdigung des Engagements derjenigen Juristen gewidmet, die es jedem ermöglichen, unabhängig von seinen finanziellen Mitteln, Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Rechtsvertretung zu erhalten. Die neue Website für kostenlose Rechtsberatung geht am kommenden Montag online.
Das Treffen brachte Vertreter der Anwaltschaft und der Justiz zusammen, um die Bedeutung eines unverzichtbaren Dienstes hervorzuheben, der allen Bürgern den Zugang zu den Gerichten, wirksamen Rechtsschutz und Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet. Dieser Dienst wird permanent und spezialisiert erbracht und umfasst die Bearbeitung von Gerichtsverfahren, Bereitschaftsdienste und die Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen.
Ein Höhepunkt des Tages war die Vorstellung der neuen Website für Prozesskostenhilfe, die in die Website der Anwaltskammer von Las Palmas integriert ist. Die von der Kammer selbst entwickelte und beworbene Plattform ermöglicht die schnelle und vollständig digitale Bearbeitung von Anträgen auf kostenlose Prozesskostenhilfe. Die offizielle Einführung ist für diesen Montag geplant. Laut Sekretär soll die Plattform ein zugänglicheres und effizienteres Verfahren ermöglichen, Reisekosten reduzieren, Abläufe vereinfachen und den Papierverbrauch senken.
„Ohne Verteidigung gibt es keine Gerechtigkeit.“
Das Programm umfasste die Vorführung eines Videos zu Ehren der ausgezeichneten Juristen und die Verlesung eines Manifests zur Verteidigung der Prozesskostenhilfe und des Bereitschaftsdienstes. Das Dokument bekräftigt, dass „Prozesskostenhilfe kein Zugeständnis, sondern ein Bürgerrecht ist“ und dass „ohne Verteidigung keine Gerechtigkeit herrscht“. Es fordert außerdem ein neues Prozesskostenhilfegesetz, eine ausreichende und stabile Finanzierung, eine faire und zeitgemäße Vergütung sowie die wirksame Anerkennung der professionellen, spezialisierten und kontinuierlichen Arbeit der Bereitschaftsanwälte.
Die Adresse der Webseite wurde nicht mitgeteilt. [...]
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