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4. Juli 2026Historische Ereignisse …
Gran Canarias Geschichte ist geprägt von der Kultur der Ureinwohner, der spanischen Eroberung ab dem 15. Jahrhundert und der strategischen Bedeutung der Insel als Atlantik-Drehkreuz.
Die wichtigsten historischen Meilensteine reichen von prähistorischen Stätten bis zur Entwicklung moderner Tourismuszentren:
– 500 v. Chr. – Erste Besiedlung: Die Ureinwohner der Insel stammen vermutlich von den nordafrikanischen Berbern ab.
– 2000 v. Chr. – Vulkanische Entstehung: Der letzte große Vulkanausbruch auf der Insel formte markante Naturdenkmäler wie den Pico und die Caldera de Bandama.
– 1478 – Gründung von Las Palmas de Gran Canaria: Am 24. Juni 1478 errichtete eine kastilische Flotte das Lager El Real de las Tres Palmas. Um dieses Lager entstand das heutige historische Gründungsviertel Vegueta.
– 1483 – Ende der Eroberung: Pedro de Vera gliederte die Insel endgültig in die Krone Kastiliens ein, nachdem die Ureinwohner in Gáldar besiegt wurden.
– 1492 – Kolumbus-Stopp: Auf seiner ersten Amerikareise legte Christoph Kolumbus auf Gran Canaria an. Die historische Stätte im Casa de Colón erinnert noch heute daran.
– 1595 – Abwehr britischer Angriffe: Die Inselbevölkerung unter Alonso de Alvarado wehrte erfolgreich die Invasionsversuche des britischen Admirals Francis Drake ab.
– 19. & 20. Jahrhundert – Wirtschaftlicher Aufschwung:
– 1912 erhielten die Inseln durch die Cabildos Insulares mehr Selbstverwaltung. Der Bau des Hafens Puerto de la Luz machte die Insel zu einer wichtigen Drehscheibe im internationalen Schiffsverkehr.
– 1927 – Provinz-Aufteilung: Die Kanaren wurden in zwei Provinzen aufgeteilt. Las Palmas wurde neben Santa Cruz de Tenerife zur Hauptstadt der östlichen Provinz.
– 1936 – Beginn des Bürgerkriegs: General Francisco Franco startete von den Kanarischen Inseln aus seinen Staatsstreich, der zum Spanischen Bürgerkrieg führte.
– Gegenwart (2019 bis heute): Ein Meilenstein in der jüngeren Geschichte war die Ernennung von Risco Caído und den Heiligen Bergen zum UNESCO-Weltkulturerbe (2019), welche das religiöse Erbe der Ureinwohner bewahren. [...]
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3. Juli 2026Neue Verkehrsregeln in Spanien: Diese Änderungen kosten ab Oktober bis zu 200 Euro.
Spaniens neue Straßenverkehrsordnung bringt schärfere Regeln und 200 Euro Bußgeld für E-Scooter, Rad- und Motorradfahrer. Alle Änderungen im Überblick…-Spanien – Mal wieder wird an der Straßenverkehrsordnung einiges angepasst. Ab dem 1. Oktober 2026 sollen diese Änderungen den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer verbessern und die Vorschriften an eine sicherere, nachhaltigere und auf den Menschen ausgerichtete Mobilität anpassen. Dies sind die Änerungen:1) VMP (ELEKTRO-ROLLER)– Mindestalter: 15 Jahre.– Helmpflicht zu jeder Zeit.– Warnwestenpflicht bei Nacht oder schlechter Sicht.– Beleuchtung immer eingeschaltet.– Außerorts: Nur auf Radwegen oder Fahrradspuren erlaubt.???? Kein Helm oder keine Warnweste: schweres Vergehen, 200 € Bußgeld.2) RADFAHRERHelmpflicht auf Überlandstraßen (außerorts).Riders (berufliche Nutzung): Helm und Warnweste immer verpflichtend. Schweres Vergehen: 200 €.Beim Überholen auf Überlandstraßen:Geschwindigkeit um 20 km/h unter das Tempolimit des Abschnitts reduzieren.1,5 m Seitenabstand einhalten und die Spur wechseln.INNERORTS (IN STÄDTEN) für FahrzeugeVorzugsweise in der Mitte der Fahrspur fahren.5 m Abstand zum vorausfahrenden Radfahrer einhalten.Auf einspurigen Straßen mit einem Tempolimit von 30 km/h oder weniger kann das Fahren in beide Richtungen erlaubt werden (sofern ausgeschildert).3) MOTORRADFAHRERHandschuhpflicht auf Überlandstraßen. Nicht Nutzung = Schweres Vergehen: 200 €.Geschlossenes Schuhwerk auf allen Straßenarten Pflicht. Nicht Nutzung = Schweres Vergehen: 200 €.Zugelassene (homologierte) Helme sind Pflicht (nicht nur zertifiziert).Riders (berufliche Nutzung): Warnweste immer verpflichtend. Nicht Nutzung = Schweres Vergehen: 200 €.Bei Stau ist das Fahren auf dem rechten Seitenstreifen mit max. 30 km/h erlaubt (sofern dies ausgeschildert ist).4) SICHERHEITSGURT in FahrzeugenPflicht für alle Insassen, ohne Ausnahmen (einschließlich Taxis, Güterkraftfahrzeuge und Fahrschulen).Ausnahme: Personal in Rettungswagen, wenn sie sich im Rahmen eines Notfallseinsatzes im Patientenraum befinden.5) RETTUNGSGASSE UND FAHREN BEI SCHNEERETTUNGSGASSEBei Stau oder stockendem Verkehr fahren Sie an den Rand und lassen Sie die Mitte für Rettungsfahrzeuge frei.FAHREN BEI SCHNEEAuf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Überholen verboten.Nur auf der rechten Fahrspur fahren.Die linke Spur frei lassen für Notfälle und Schneepflüge.6) REGELN INNERORTS (IN STÄDTEN)Ampeln an Fußgängerüberwegen: Als allgemeine Regel gilt, dass das gelbe Blinklicht für Fahrzeuge nicht gleichzeitig mit dem grünen Licht für Fußgänger leuchten darf.Sichere Schulwege: Diese speziell hergerichteten Wege werden anerkannt und reguliert, damit Kinder zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit nicht-motorisierten Mitteln zur Schule gelangen können.Wohnmobile:Parken ohne das Ausfahren von Elementen, die über den Fahrzeugumfang hinausragen.Sie dürfen nur auf den Reifen stehen und es dürfen keine Flüssigkeiten austreten.Sonstiges innerorts: Auf einspurigen Straßen mit einem Tempolimit von 30 km/h oder weniger (sofern ausgeschildert) darf mit dem Fahrrad in beide Richtungen gefahren werden.Diese neuen Regeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ausnahme ist:Beleuchtungspflicht für E-Roller (VMP) und homologierte Helme für Motorräder: 1. Oktober 2027. – TF- [...]
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2. Juli 2026Gefährlicher Cyber-Pädophiler festgenommen …
Aufgrund einer Anzeige auf Gran Canaria im Jahr 2024 kamen Ermittlungen in Gang, die am Wochenende zur Festnahme eines Mannes führten, der als einer der gefährlichsten Cyber-Pädophilen Spaniens gilt.
Mindestens 20 Jugendliche unter 16 Jahren soll er getäuscht haben, indem er vorgab, gleichaltrig zu sein. Das jüngste Opfer war erst acht Jahre alt. Er forderte intime Fotos und Videos von seinen Opfern und erpresste sie danach damit, um weitere Aufnahmen zu bekommen. Seine Opfer kamen aus dem In- und Ausland.
Bei dem Verdächtigen wurde umfangreiches Beweismaterial in einer Größenordnung von 18.000 Gigabytes sichergestellt. Das Untersuchungsgericht in Santa María de Guía auf Gran Canaria hat Untersuchungshaft ohne Kautionsoption angeordnet. [...]
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