Achtung … Neue Verjährungsfristen in Spanien ..!!!
am 9. Januar 2020
Achtung, Gläubiger!
Nach der Änderung der spanischen legalen Verjährungsfrist für persönliche Schulden (früher 15 Jahre, jetzt, ab Oktober 2015, nur 5 Jahre ab dem Moment an dem man die Zahlung verlangen darf), verjähren im Laufe des Jahres 2020 die Schulden, die im Jahre 2015 oder davor entstanden sind, wenn der Gläubiger nichts unternimmt.
Eine ordentliche Zahlungsaufforderug reicht aber aus, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Dabei ist es wichtig, dass der Gläubiger beweisen kann, dass er die Zahlungsaufforderung gemacht hat (z.B mit Einschreibebrief oder noch besser mit dem sogenannten „burofax“, oder mit einer notariellen Mahnung) oder dass er die Verjährung mit einer Klage rechtzeitig unterbricht.
(Quelle: Kanzlei Perez Alonso)