Drohnen müssen ab 2020 registriert werden auf Gran Canaria ..!!!

am 6. Mai 2019

Drohnen müssen ab 2020 registriert werden …

Drohnenbesitzer, egal ob privat oder kommerziell, müssen ihre Fluggeräte ab 2020 bei ihrer Gemeinde registrieren lassen. Eine Flugtaugklickeitsbescheinigung der Fernlenkungspiloten ist im Gespräch.

Für die private Drohnen-Nutzung auf den Kanaren (auch im Urlaub / als Urlauber) gelten folgende vereinfachte Vorgaben, Regeln und Gesetze:

Es darf nur in Sichtweite geflogen werden; Es darf nicht über 120 Metern Höhe geflogen werden; Es darf nicht in Städten oder städtischen Gebieten geflogen werden; Es darf nicht über Menschen oder Menschenansammlungen geflogen werden (dazu zählen auch Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen etc.); Es darf nicht bei Nacht geflogen werden.

Prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

(Quelle: Hallo Gran Canaria)


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