Immobilienskandal – Geld für eine Besichtigung
Manche Menschen haben keine Skrupel, um die akute Wohnungsnot schamlos für sich auszunutzen. Eine Frau zeigte kürzlich an, dass sie einem Immobilienbüro 650 Euro dafür zahlen sollte, eine freie Wohnung nur anzusehen. Sie fand das so ungeheuerlich, dass sie sich an das kanarische Fernsehen wandte. Obwohl das betroffene Immobilienbüro den Vorfall abstritt, konnte die Frau ein Dokument vorlegen, welches genau das belegte.
Die Rechtslage in Spanien ist im Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes eindeutig. Die Kosten für den Makler muss immer der Vermieter tragen und nicht der Mieter. Auch sogenannte Besuchs- oder Reservierungsgebühren sind illegal.
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