KEIN APRILSCHERZ ..!!!

am 1. April 2019

Zugang zum eigenen Apartment verweigert …

Ende Februar 2019 kaufte sich eine Frau aus Holland ein Apartment in einer touristischen Anlage in Puerto Rico. Als sie die neu erworbene Immobilie einrichten wollte, wurde ihr der Zugang verweigert, weil das Schloss der Eingangstür von der Communidat ausgetauscht wurde.

Auf Nachfrage bei der Verwaltung wurde ihnen erklärt, dass die Eigennutzung als Wohnraum nach dem neuen Touristengesetz nicht gestattet ist und nur für die touristische Nutzung vermietet werden darf. Die Frau erstatte eine Anzeige bei der Guardia Civil.

Begründet wurde dies mit dem Paragrafen, der regelt, dass seit dem 1. Januar 2017 erworbene Immobilien in touristischen Anlagen nicht mehr für private Zwecke verwendet werden dürfen. Eben dieser Paragraf erlaubte es jedoch auch, das man in einer touristischen Anlage wohnen dürfe, solange man lebt, sofern man die Immobilie eben vor dem 1. Januar 2017 erworben hatte. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Paragrafen bisher nicht gekippt. Denn er greift auch nur unter er Voraussetzung, dass die Mehrheit von 51% der Anlage in touristischer Vermietung sind, dies scheint in der Anlage in Puerto Rico der Fall zu sein.

(Quelle: Hallo Gran Canaria)


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