Neues Tierschutzgesetz auf Gran Canaria ..!!!
am 31. Mai 2019
Neues Tierschutzgesetz …
Hier einige Erneuerungen: Ab sofort müssen angefahrene Tiere polizeilich gemeldet werden; Tiere dürfen nicht im Kofferraum transportiert werden, es sei denn, sie sind dafür entsprechend ausgestattet worden.
Im Fahrgastraum von Farzeugen dürfen Tiere nur noch mitgenommen werden wenn die Außentemperatur 25 Grad nicht übersteigen.
Ab sofort darf die Polizei Tiere aus dem Fahrzeug ohne Einholung von Befügnissen befreien. Die Kosten bei Beschädigungen eines Farzeugs trägt der Halter. Außerdem drohen dem Halter saftige Geldbußen, die im Höchstfall 15.000 Euro betragen kann.
Tierquälereinen werden nicht unter 2 Jahre Gefängnis bestraft. In besonderen schwerwiegenden Fällen droht eine Haftstrafe bis zu 10 Jahre.
(Quelle: Hallo Gran Canaria)