Verschärfung der Ausgangssperre durch neuen Erlass für ganz Spanien ..!!!

am 30. März 2020

Sonntag, den 29.3.2020.

(Schon wieder, eine) WICHTIGE NACHRICHT:

Der königliche Erlass in dem die Ausgangsperre in Spanien erheblich verschärft worden ist, ist endlich gerade (also in den lerzten Minuten des Sonntags! 🙄😡) im öffentlichen Staatsanzeiger veröffentlicht worden!

Wie vom spanischen Regierungspräsident Sánchez am Samstag angekündigt:

🔸️Die Verbote der Ausgangsperre wegen der Coronaviruskrise sollen zwei Wochen lang verschärft werden😵😵. Also: Alle Arbeiter, ausser diejenigen die bestimmten wichtigen Aufgaben haben (siehe Liste am Ende), werden ab morgen, Montag den 30.3 und bis zum 9. April 2020 zwangsbeurlaubt und müssen zu Hause bleiben (der Präsident hat das „permiso retribuido“ genannt, aber freiwilig ist es nicht). Die Löhne sollen vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden, aber diese nicht gearbeitete Zeit wird später nachgearbeitet werden müssen, und zwar bis Ende des Jahres 2020. Sánchez sagt, bald kommt Ostern, eigentlich verliert man deshalb nicht so viele Arbeitstagen. Er weiss, es ist eine extrem harte Massnahme, hält sie aber für notwendig.

🔸️In den Firmen wo man sowieso Home Office macht, geht das weiter.

🔸️Bei den Firmen wo man nicht mehr arbeiten kann, darf man ausnahmsweise am Montag (also morgen) nur so viel wie nötig arbeiten, um Schäden zu verhindern.

🔸️Die komplette Liste der Aktivitäten bei denen man doch weiter arbeiten darf, weil sie als „notwendig“ eingestuft worden ist endlich mit der Veröffentlichung des Erlasses bekannt worden, sie sind Folgende:

➡️ Herstellung und Verteilung und Vermarktung von Nahrungsmitteln, Tierfutter, Medikamenten und nötigen Gegenständen.

➡️Gastronomie mit Lieferservice.

➡️Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Tierärzte, usw.

➡️Herstellung von wichtigen Gegenständen.

➡️Transport.

➡️Polizei, Armee, Wächter, Alarmanlagendienstleister, Gefängnisbeamte, Asylantenheime, Immigrantenheime, Katastrophenschutz, Seerettung, Brandlöschung, usw.

➡️Personen die Alten oder Behinderten pflegen.

➡️Bestattugsunternehmen.

➡️Anstalten wo man die Coronavirusgrippe untersucht.

➡️Presse

➡️Banken, Versicherungen, nur für das Nötigste.

➡️Telekommunikationdienstleistungen sowie Informatikdienstleister, die wichtige Funktionen haben, besonders um Home Office von öffentlichen Angestellten zu ermöglichen.

➡️Richter, Staatsanwälte, Beamte, Anwälte, Prozessbevollmächtigte, Dolmetscher, Psychologen die gerade in diesen Prozessen teilnehmen die nicht suspendiert wurden, und besonders Leute die in Fällen von Gewalt gegen Frauen teilnemen oder sie schützen.

➡️Angestellten von Anwaltskanzleien oder Steuerberatungsbüros, Gestorías, Notarkanzleien und Grundbuchämter, wenn sie dringende Fälle bearbeiten (Gott sei dank lässt man uns noch was tun für unsere Mandanten, die gerade so viel Unterstützung brauchen!😊).

➡️Müllabfuhr, Putzdienstleistungen, Wartung, Reparaturen von dringenden Pannen, Überwachungsdienstleister.

➡️Wasserversorgung, Wasserreinigung.

➡️Meteorologie.

➡️Post, Verteilung von Waren die per Post, Telefon oder Internet gekauft wurden.

➡️Importierung von ärtzlichen Gegenständen.

➡️Alle anderen Dienstleistungen die legal als „notwendig“ eingestuft worden sind.

Uff…Es war mir wichtig, wenn möglich Euch noch heute am Sonntag Abend rechtzeitig zu infornieren, aber jetzt reicht es, ich bin echt müde und jetzt geht es ins Bett, schlaft gut!!!😉😘

 

Link zum meuen Gesetz:
https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-4166
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Montag, 30.3.2020
PS: Wenn man den Erlass sorgfältigt liest, merkt man, dass die Verschärfung der Ausgangsperre nur für „Angestellte“ gilt, aber NICHT FÜR SELBSTSTÄNDIGE. Unglaublich, aber wahr…Ein offensichtlicher Fehler des Gesetzgebers, aber so ist es…

 

Link zum meuen Gesetz:
https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-4166

 

Achtung:
Schon wieder ein krasser Fehler im Erlass der gestern veröffentlicht worden ist… Die Verschärfung der Ausgangsperre (mit Zwangsbeurlaubung) ist laut Gesetz NUR FÜR „ANGESTELLTE“ anwendbar (wortwörtlich im Dekret: „personas trabajadoras por cuenta ajena“), aber nicht für „Selbstständige“…
Also, Selbständige sind von diesen Massnahmen NICHT betroffen…

Ich frage mich:

– Ich bin entsetzt… Wie kann man so blöd sein in der Regierung? Welcher Idiot regiert uns? Verfügt sie über keine Rechtsberater die ein bischen Ahnung haben, liegen die schon alle im Krankenhaus mit Grippe? Die „Zwangsbeurlaubung auf Kosten der Firmen kann, klar, nur für Angestellte sein… aber wieso die Verschärfung der Ausgangsperre auch???

– Ob die Polizisten, die die Kontrollen auf den Strassen machen, das auch erkennen werden? Werden die „autónomos“ jetzt arbeiten gehen, und Probleme mit Polizisten riskieren?

Ich wette, in dem nächsten Erlass wird das korrigiert…

 

Beste Grüsse

Kanzlei Perez Alonso

 

 

 

 

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