01.09.2020: GENERELLES ‚RAUCHVERBOT‘ … EIN MISSVERSTÄNDNIS ..!!!

am 1. September 2020

01.09.2020: GENERELLES ‚RAUCHVERBOT‘ AUF DEN KANAREN – EIN MISSVERSTÄNDNIS ..!!!
Im BOC (Boletín de Canarias) 164/2020 wurden die aktuellen Restriktionen zur Prävention der Ausbreitung des Coronavirus auf den Kanaren definiert.
Mit dem neuen ‚Punkt 2.1.12‘ wurde das Rauchen eingeschränkt. Es handelt sich also nicht um ein generelles Rauchverbot, sondern um eine Restriktion, die das Rauchen in einem konkreten Fall in der Öffentlichkeit und damit auch auf den Terrassen von Restaurant, Bars oder Cafés reglementiert.
Diese Einschränkung bezieht sich auf die Entfernung zu anderen Personen.
Also: Generell darf in der Öffentlichkeit weiterhin geraucht werden, allerdings nur solange, wie keine weitere Person, die ’nicht im gleichen Haushalt lebt‘ sich nicht in einem Umkreis von zwei Metern befindet.
Aus diesem Grund machen einige Bars von ihrem ‚Hausrecht‘ Gebrauch und haben ein generelles ‚Rauchverbot‘ für ihr Unternehmen definiert.
Quellen:
BOC (Boletín de Canarias) 164/2020
Chris Ernst/ Montefuego.TV

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