Yuhuuuuu…
Endlich! Genau das was wir immer dachten…
Bisher war das spanische Finanzamt der absurden Meinung, dass man die Anwalts-, Prozessbevollmächtigten-, und Gerichtskosten nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer angeben durfte. Also, hatte man z.B. in einem Prozess gewonnen, musste man die im Prozess gewonnene Summe besteuern, ohne Abzug der eigenen angefallenen Prozesskosten (!!!), obwohl diese Kosten eindeutig für diesen Sieg notwendig gewesen waren. Und wurden einem nach dem Prozess die Prozesskosten erstattet, weil die Gegenpartei zu ihrer Zahlung verurteilt worden war, musste man deren Betrag auch noch besteuern (!).
Das „Tribunal Económico Administrativo Central“ hat aber endlich diese eindeutig ungerechte und unlogische Interpretierung des Finanzamtes beendet. Bravo.
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