Frage zur Maskenpflicht … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 22. Juni 2020

Frage zur Maskenpflicht …

FRAGE: Sehr geehrter Herr RA. Pérez (…), dürfte ich Ihnen eine kurze Frage stellen? Muss man doch die Maske zum Strand oder zum Pool mitnehmen oder nicht?

ANTWORT: Wenn Sie sich am Strand oder am Pool allein oder mit den mit Ihnen zusammenlebenden Personen aufhalten, müssen Sie natürlich KEINE Maske tragen.

Zu diesen Personen brauchen Sie die sogenannte “soziale Distanz” (1,5 Meter) nicht einzuhalten, wofür denn auch, zu den anderen aber schon.

Nehmen Sie sowieso immer vorsichtshalber die Maske mit, für den Fall, dass Sie unerwartet in ein Gedränge geraten, oder in einen Laden kurz rein möchten.


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