MUSS JETZT IM MÄRZ DIE AUTONÓMO BEZAHLT WERDEN …!!!

am 27. März 2020

MÜSSEN DIE KLEINUNTERNHEMER UND FREELANCER JETZT IM MÄRZ

DIE AUTONÓMO BEZAHLEN?????

Unter normalen Umständen wären es nur noch ein paar Tage bis die Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) die Abbuchungen der Zahlungen der Autónomos tätigt.

Aber es sind keine normalen Umstände und viele Kleinunternehmer sind momentan nicht flüssig um diese Zahlung zu tätigen, was wird also in den nächsten Tagen passieren?, wird die Seguridad Social de Abbuchungen vornehmen ?

Laut den letzten, von der Regierung genehmigten Maßnahmen, haben nur die Autónomos/Kleinunternhemer Anspruch auf die Aussetzung der Zahlung, die den Antrag  auf die Einstellung ihre Aktivität durch den Alarmzustand beantragt haben, zusätzlich müssen sie noch begünstigt sein, was bei vielen nicht der Fall ist. Aber, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, werden alle Autónomos, die den Anspruch auf die Aussetzung der Zahlung haben und die jenigen die keinen Anspruch haben, jetzt im März zahlen müssen. 

Das Kriterium 5/2020 vom Ministerium der Seguridad Social über den außerordentlichen Leistungsantrag auf Einstellung der Aktivität, klärt nur die Nicht Zahlung in diesem Fall, aber nichts von wie oder ab wann diese eintritt.

Um ein bisschen Licht in diese Angelegenheit zu bringen, wurde vor ein paar Tagen von der Regierung erklärt, dass eine Aussetzung der Zahlung für März nicht geplant ist, dennoch, laut Quellen des Ministeriums, werden die Zahlung zurück erstattet, wenn die Leistungsanträge genehmigt sind.

Also, achtet darauf das ihr genügend Geld auf dem Konto habt, den in den nächsten Tagen ist die Zahlung von 286,15 € fällig; weniger für die wenigen die die Tarifa Plana haben.

Wie wir uns in Zeiten des Coronavirus zu sagen pflegen, abwarten ist hier das A und O, abwarten bis Details und neue Daten bekannt gegeben werden, unter anderem über die Rückerstattung der Zahlungen an die Seguridad Social in diesen Zeiten.

Hiermit wollen wir euch auch daran erinnern, dass der Leistungsantrag bei eurer Mutua, zwischen dem 15 März und dem 13 April gestellt werden kann, diese Frist wird sich ausdehnen sollte der Alarmzustand nochmals verlängert werden.

Mit freundlichem Gruss

S. Jakowatz

Quelle: Rechtsanwältin Susann Jakowatz  E-Mail: sujabogada@gmail.com


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