Neue Fristen für die Zahlungen der Steuern und Gebühren
in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana,
wegen des Arlarmzustandes:
Kfz – Steuer 2020 vom 04/05/2020 bis zum 30/11/2020. Bei Kontoabbuchung am 30 November 2020.
Grundsteuer (IBI) 1. Halbjahr 2020 vom 04/05/2020 bis zum 30/11/2020. Bei Kontoabbuchung am 4 September 2020.
Grundsteuer (IBI) 2. Halbjahr 2020 vom 01/09/2020 bis zum 30/11/2020: Bei Kontoabbuchung am 30 November 2020
– Müllgebühr 2020 : Die Zahlungspflicht ist bis auf weiteres ausgesetzt.
– Gebühr für Ausfahrten/ VADOS: Die Zahlungsfrist ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Wenn eine Kontoabbuchung genehmigt wurde, werden die Steuern und
die Gebühren werden an den oben genannten Tagen automatisch von der Gemeinde abgebucht.
Quelle: Rechtsanwältin Susann Jakowatz E-Mail: sujabogada@gmail.com
