Scheidung auf Gran Canaria ..!!!

am 11. Februar 2020

Ihr könnt euch hier in Spanien scheiden lassen, auch wenn ihr keine Spanier seid, wenn:

– beide Ehegatten noch hier ansässig seid,
– oder Eure letzte gemeinsame Adresse hier war und einer der Ehegatten noch hier wohnt,
– oder wenn der Beklagte hier wohnt,
-oder wenn der Kläger hier wohnt und die Scheidung einvernehmlich ist.

Dass die spanischen Gerichte zuständig sind heißt nicht, dass sie bei diesen Scheidungen das spanische Ehegüterrecht oder Scheidungsrecht anwenden; im häufigsten Fall wendet man das gemeinsame Recht der Ehegatten an. Es ist dann die Aufgabe Eures Anwaltes, dem spanischen Gericht zu erklären (und nachzuweisen), welches ausländische Recht zur Anwendung kommen soll, und welchen Inhalt es hat.

https://www.mundojuridico.info/cuando-un-extranjero-se-puede-divorciar-en-espana/?fbclid=IwAR13FbGohVS0T4yUy-dRz3dbFUGMvOQXra_GlGFtpl4rMD_18H2hTuaRi5w

(Quelle: Kanzlei Perez Alonso)


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