Von der Einkommensteuer befreit ..!!!

am 8. Oktober 2018

Das Oberste Gerichtshof erklärt; Mutterschaftsgeld ist von der Einkommensteuer befreit.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Mutterschaftsgeld, die von der Sozialversicherung gezahlt werden, von der Einkommensteuer befreit ist, und ratifizierte eine frühere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM) aus dem Jahr 2017.

Das Urteil des Zweiten Abschnitts des Gerichts III des Verwaltungsstrafverfahrens bezieht sich auf das Einkommensteuergesetz, das besagt, dass öffentliche Leistungen wie Geburt, oder Adoptionen von unterhaltsberechtigte Kinder steuerfrei sind.

Der Anwalt des Staates hatte Berufung gegen das Urteil der TSJM mit dem Argument eingelegt, dass das von der Sozialversicherung gezahlte Mutterschaftsgeld die normale Vergütung (nicht in der Einkommensteuer befreit) ersetzt, die der Steuerpflichtige für seine gewöhnliche Arbeit erhalten würde.
Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (Quelle: Hallo Gran Canaria)


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