11.08.2020: Ergänzende Maßnahmen für Privatvermietungen ..!!!

am 11. August 2020

11.08.2020: Ergänzende Maßnahmen für Privatvermietungen …

Vermieter müssen ein Register über jeden Urlauber führen und dieses an die Polizei übermitteln, eine Vorgabe, die es bisher nur in Ferienanlagen und Hotels gab. Damit sollen mögliche Infektionsketten mit dem Coronavirus nachverfolgbar gemacht werden. Die Gästeliste muss vom Vermieter für mindestens 30 Tage nach Abreise der Gäste aufbewahrt werden.
Neben der Registrierung müssen die Vermieter dem Gast auch mindestens eine Maske und hydroalkoholisches Gel zur Verfügung stellen.
Private Vermieter können sich über alle gesetzliche Maßnahmen, die er zu erfüllen hat, bei der Gestoria informieren.
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