13.05.2020 … Corona-Richtlinien der EU-Kommission … Urlaub 2020 ..!!!

am 13. Mai 2020

Corona-Richtlinien der EU-Kommission

Das sind die neuen Regeln für Ihren Urlaub 2020

Urlaub mit Einschränkungen möglich

Viele Europäer hatten ihren Sommerurlaub 2020 schon aufgegeben, jetzt gibt es neue Hoffnung auf Urlaub fernab von Balkonien. Die EU-Kommission empfiehlt eine vorsichtige Lockerung der Reise-Einschränkungen und präsentiert dazu auch Vorschläge, wie der Tourismus in Europa langsam aber sicher wieder etwas Aufschwung erleben kann.

Tourismus-Saison mit Sicherheitsmaßnahmen

Der Sommerurlaub muss aus Sicht der EU-Kommission wegen der anhaltenden Corona-Krise nicht zwingend ausfallen. „Wir werden definitiv im Sommer eine Touristensaison haben, allerdings mit Sicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen“, sagte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni der „Süddeutschen Zeitung“.

Nun präsentiert die Brüsseler Behörde Empfehlungen an die EU-Staaten, wie Kunden trotz der Pandemie wieder in Hotels übernachten, in Restaurants essen und Strände nutzen könnten. Auch Besuche von Verwandten und Partnern, die in anderen EU-Staaten leben, sollen wieder möglich werden.

Die Richtlinien im Überblick

Die Grenzkontrollen sollten nach Ansicht der Behörde vorsichtig und abgestimmt gelockert werden – aber nur, falls die Virus-Situation es zulässt. Zu forsches Vorgehen könne zu einem Wiederanstieg an Infektionen führen, heißt es im Entwurf der Empfehlungen. Sobald die Viruszirkulation reduziert worden sei, sollten pauschale Einschränkungen durch gezielte Maßnahmen ersetzt werden. Zunächst solle dort gelockert werden, wo die epidemiologische Situation in beiden Ländern vergleichbar sei. Es müsse genügend Test- und Krankenhauskapazitäten geben. Zudem sollten die Hygiene-Vorgaben in beiden Ländern gleich sein. Abstandsgebote müssten eingehalten und Infektionsketten verfolgt werden können. Freiwillige Apps könnten dabei helfen.

Die EU-Kommission betont den Stellenwert des freien Reisens – für die schwer von der Pandemie getroffene Branche, aber auch für Bürgerinnen und Bürger. Dabei dürfe es innerhalb Europas beim Sommerurlaub keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Wenn Mitgliedstaaten ihre Grenzen öffneten, dann dürften sie dabei nicht diskriminieren, heißt es. Wo ein Mitgliedstaat seine Grenze zu einem anderen öffne, müsse das „ohne Diskriminierung für alle Menschen gelten, die in diesem Gebiet wohnen, gleich, ob sie Bürger des betreffenden Mitgliedstaats sind. Für den Bürger bedeutet das Klarheit, wohin er reisen kann, und erlaubt es ihm, zu planen.“

Voraussetzung für den Urlaub

Am wichtigsten sei, dass die Ausbreitung des Virus im Zielland deutlich zurückgegangen sei und für längere Zeit auf niedrigem Niveau bleibe. Zudem müsse es ausreichend Kapazitäten im Gesundheitssystem geben, damit Krankenhäuser nicht von einem möglichen Anstieg an Infektionen überwältigt würden. Auch müsse es ausreichend Covid-19-Tests geben. Vor ihrem Urlaub sollten Verbraucher auf einer Online-Karte prüfen können, wie die Situation in ihrem Zielort ist.

Regeln bei Flugreisen

Die EU-Kommission will bei Wiederaufnahme des Reiseverkehrs Fluggesellschaften nicht vorschreiben, in Passagierkabinen die mittleren Sitzplätze unbesetzt zu lassen. Das Tragen von Masken in Flugzeugen und in Flughäfen soll allerdings erforderlich sein.

Wie Sie jetzt sicher fliegen, verrät Ihnen unser Reise-Experte Ralf Benkö hier im Video.

 

Hygienepflichten für Hotels

Die Richtlinien aus Brüssel zeigen, dass Hoteliers mit erheblichem zusätzlichem Aufwand rechnen müssen: Das Personal müsse geschult werden, Gäste sollten regelmäßig über Neuigkeiten der Behörden informiert werden. Für den Fall eines Corona-Ausbruchs müsse eine Kontaktverfolgung gewährleistet sein. Für Restaurants oder Cafés solle eine Maximalzahl an Gästen festgelegt werden. Zudem könnten Slots für die Mahlzeiten, den Pool oder das Fitnessstudio erwogen werden. Grundlegende Corona-Regeln müssten eingehalten werden: etwa ein Mindestabstand oder regelmäßiges Händewaschen.

In Hotels müssen Gäste sich darauf einstellen, dass sich die Mitarbeiter an der Rezeption durch Glas- oder Plexiglasscheiben vor Infektionen schützen. Auch Abstandsmarkierungen auf dem Boden empfiehlt die Kommission.

Die Hoteliers sollen in den Zimmern und in von vielen Gästen genutzten Bereichen Papiertaschentücher und Papierkörbe bereitstellen. Aufzüge sollen, wenn möglich, nur von Personen gemeinsam genutzt werden, die im gleichen Zimmer wohnen. Personen, die fit genug sind, sollten dazu ermuntert werden, Treppen zu steigen. „Vorrang in den Aufzügen sollten diejenigen haben, die körperlich eingeschränkt sind oder Gepäck tragen müssen“, heißt es in dem Leitfaden.

Unterkünfte, die auf Airbnb und ähnlichen Plattformen angeboten werden, sollten von den Maßnahmen keinesfalls ausgenommen sein. Alternative Regeln für Privatunterkünfte, Ferienwohnungen und -häuser dürften auf keinen Fall die Gesundheit der Übernachtungsgäste gefährden.

Rücksicht nehmen auf Kinder, Kranke und ältere Gäste

Auf Kinder, Kranke und ältere Gäste sollen die Gastgeber besondere Rücksicht nehmen. Von Kinderbetreuung raten die Kommissionsbeamten mit vorsichtigen Formulierungen ab. „Jeder Beherbergungsbetrieb sollte sorgfältig überlegen, ob besondere Einrichtungen wie Kinderbetreuung nicht geschlossen bleiben sollten“, heißt es in dem Entwurf.

Angehörige von Risikogruppen sollten nicht an Aktivitäten mit vielen Menschen teilnehmen. Dazu schreibt die EU-Kommission: „Die Bereitstellung privater Mahlzeiten in den Zimmern sollte in Erwägung gezogen werden, um gefährdete Gäste zu schützen.“

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Gutschein oder Erstattung bei Flug- und Reise-Ausfall

In dieser Frage bleibt die EU-Kommission hart. Verbraucher sollten im Falle abgesagter Reisen weiterhin die Wahl haben. Nach EU-Recht müssen Anbieter die Kosten für Flugtickets und Pauschalreisen erstatten. Deutschland will Verbraucher jedoch dazu verpflichten, bei Absagen in der Corona-Krise vorerst einen Gutschein statt einer Erstattung zu akzeptieren. Die Gutscheine sollen möglichst attraktiv für Kunden gestaltet werden. Sie sollten gegen eine Insolvenz des Anbieters abgesichert werden und bis zu ihrem Ablauf gegen Geld eingetauscht werden können. Außerdem sollten sie auch für andere Produkte des Unternehmens genutzt werden können.

Quelle: ntv, dpa, RTL.de


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