GARANTIE BEI REPARATUREN IN WERKSTÄTTEN … Kanzlei Perez Alonso ..!!!
am 5. Mai 2022

Die Garantie die in Spanien Kfz-Werkstätten ihren Kunden geben müssen sind im Königlichen Erlass 1457/1986 vom 10. Januar 1986 festgelegt, der die gewerbliche Tätigkeit und die Erbringung von Dienstleistungen in Werkstätten für Kraftfahrzeuge und deren Ausrüstung und Bauteile regelt. Die Bestimmungen des Kapitels VIII des Gesetzes 26/1984 vom 19. Juli 1984, Allgemeines Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern, das das System der Garantien und Verantwortlichkeiten regelt, sind ebenfalls anwendbar.







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