Was muß ich beachten, wenn ich heute zum Friseur gehe ..???

am 4. Mai 2020

04.05.2020:

Was muß ich beachten, wenn ich heute zum Friseur gehe …

Friseure und Schönheitssalons dürfen an diesem Montag, dem 4. Mai, öffnen. Sie dürfen Kunden nur nach voheriger Terminabsprache ihren Service anbieten.
Taschen, Mäntel, Jacken etc. von Kunden müssen in einem Plastikbehälter oder in Plastik verhüllt aufbewahrt werden.
Die Friseurstühle müssen einen Sicherheitsabstand von 2 Metern haben.
Das tragen von Schutzmasken und Schutzhandschuhe sind nur für Mitarbeiter Pflicht. Die Auslagen von Zeitschriften sind nicht erlaubt.
Die einzelne Einwegschutzmaterialien, wie Einweghandtücher, müssen in seperaten Boxen gelagert werden.
Wasserspender müssen mit normalen Wasserflaschen mit Einweggläsern ausgetauscht werden.
Das Handwerkzeug muß nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
Der Leitfaden weist auch darauf hin, dass Kinderspielbereiche in Friseurgeschäften geschlossen sein sollten, während die Anzahl der Kunden von der Größe des Raums und den Bedingungen der Räumlichkeiten abhängen sollte.
Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollte die Anzahl der gleichzeitig bedienten Personen verringert werden.
Bild könnte enthalten: 1 Person, Innenbereich
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