Welche Maßnahmen gelten für welche Risikostufen ..???
am 23. Juli 2021
22.07.2021:
Welche Maßnahmen gelten für welche Risikostufen (Corona Ampel der Kanaren) …
Diese Maßnahmen gelten für alle Risikostufen:
– Maskenpflicht grundsätzlich immer in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren. Im Freien ist diese Pflicht aufgehoben, sofern man den Mindestabstand einhalten kann, dieser liegt bei 1,5 Metern. Die Maske sollte man trotzdem immer dabei haben, um diese, wenn nötig, aufzusetzen.
– Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern. Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. – Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich, Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt.
• Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderungs- oder Abhängigkeitssituation von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen nicht an Veranstaltungen oder Massenveranstaltungen teilnehmen
– Jahrmärkte und sporadische Straßenmärkte können stattfinden, müssen aber die zulässige Gesamtkapazität einhalten.
– Allgemeine Limitierungen für Hochzeiten, Taufen und andere Feierlichkeiten in der Gastronomie gibt es nicht, es gelten die Limits der jeweiligen Warnstufen.
– Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, abhängig der Warnstufe, öffnen mit Ausnahme von Nachbars und Clubs, diese müssen grundsätzlich in den Warnstufen 2 bis 4 geschlossen sein.
Risikostufe 3 -Gilt für Gran Canaria, Fuerteventura und La Palma
– Verkaufsverbot von Alkohol in Geschäften ab 22 Uhr! Geschäfte und Servicedienstleister müssen zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein! Ausnahmen natürlich für Ärzte, und dergleichen.
– Die Gastronomie muss um Mitternacht geschlossen sein. Service ist in Innenräumen erlaubt (40 %, wenn 20 % geimpft sind dann 50 %). Außenbereich maximal 75 %. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Maximale Personenzahl pro Tisch liegt bei 4 Personen Ungeimpfte bzw. 6, wenn alle geimpft sind. An den Bars maximal Gruppen mit 2 Personen erlaubt.
– Vor 22 Uhr werden Strände, Parkanlagen und öffentliche Plätze (alles was zu Gruppenansammlungen führen kann) geschlossen.
– Kapazitätsbegrenzung von Einkaufszentren und Gewerbeparks: 25 %
– Campingplätze und Jugendherbergen müssen schließen
– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 4 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 4 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 4 Personen.
– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 33 %
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Risikostufe 4 -Gilt für Teneriffa
Diese Maßnahmen wurden angepasst und am morgigen Freitag in der BOC veröffentlicht!!
-– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 2 Personen beschränkt. Mitbewohner ausgeschlossen.
– Die Gastronomie muss um 18 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen erlaubt (40 % Ungeimpfte, wenn 20 % geimpft sind, dann 50 %) und außen auf 75 % begrenzt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Mitnahme von Speisen und Lieferdienst ist bis 22 Uhr erlaubt.
– Alle Geschäfte, außer Lebensmittel, müssen um 18 Uhr geschlossen sein.
– Wo irgend möglich muss Home-Office angewendet werden, Präsenz-Arbeit ist weitestgehend untersagt.
– Sport nur im Freien und NUR alleine, keine Gruppenbildung! Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt und nur im Profibereich.
– Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen für Freizeitspiele und Wettaktivitäten ähneln, bleiben geschlossen.
– Kongresse, Messen etc. NICHT mit Präsenz erlaubt! Dies gilt auch für Großveranstaltungen!
– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.
– Groß-Veranstaltungen sind untersagt.
Quelle: BOC der Kanarischen Regierung
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