Wir klären auf zum Thema Phase 1 der Deeskalation ab den 11.05.2020 ..!!!
am 10. Mai 2020
10.05.2020:
Wir klären auf zum Thema Phase 1 der Deeskalation ab den 11.05.2020 …
Die Zeitbegrenzung für Spaziergänge und sportliche Betätigung,
wie sie in der Phase 0 beschrieben ist, bleibt bestehen. Die dort angegebenen Begrenzung der Entfernung von der Wohnung von einem Kilometer ist gestrichen. Man darf also überall spazieren gehen, muß aber in der Zeitschiene rechtzeitig wieder zu Hause sein. Mit Fahrzeugen, oder mit öffentliche Verkehrsbetriebe irgendwo hinzufahren um spazieren zu gehen, oder Sport zu betreiben, ist nicht erlaubt.
Besuche in Cafe`s, Restaurants, Geschäfte
Man kann ohne Zeitbegrenzung zu jedem Ort auf der Insel zu den Geschäften, Cafe`s und Restaurants fahren.
Bei den Polizeikontrollen wird es wohl schwierig zu erklären sein, wenn man außerhalb der Gemeinde unterwegs ist. Wir raten, sich die Tischbestellung als Termin schriftlich bestätigen zu lassen.
Reisen um die Insel mit Fahrzeugen oder öffentliche Verkehrsmittel sind nicht erlaubt.
Treffen mit Familienangehörige
Das Treffen mit Familienangehörige in oder außerhalb der Gemeinde ist unter bestimmten Auflagen erlaubt. In geschlossenen Räumen bis zu 10 Personen, im Freien bis zu 15 Personen. Die vorgeschriebenen Abstände von 2 Meter müssen unbedingt eingehalten werden.
Hallo Gran Canaria
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