Achtung … Aktuelle Änderungen der neuen Verordnungen … Deutsche Übersetzung ..!!!

am 10. Mai 2020

Achtung … Aktuelle Änderungen

der neuen Verordnungen

(Stand: 10.05.2020)

… Deutsche Übersetzung ..!!!

Erste Aufhebung der Bestimmung.

Artikel 2 Abschnitt 1 (vi) der Verordnung TMA / 273/2020 vom 23. März, der Anweisungen zur Reduzierung der Personenbeförderungsleistungen enthält, wird aufgehoben.

Zweite Aufhebungsbestimmung.

Die durch Beschluss der Generaldirektion Zivilluftfahrt vom 10. April 2020 festgelegten Bedingungen für die Erbringung von Luftverkehrsdiensten, mit denen die Bedingungen für die Erbringung festgelegt werden, werden aufgehoben und der Dienst von Lufttransport auf bestimmten Flugrouten des Kanarischen Archipels während des anlässlich von COVID-19 erklärten Alarmzustands ab dem Zeitpunkt, an dem ein Luftfahrtunternehmen die in dieser Reihenfolge vorgesehenen Dienste auf den Kanarischen Inseln in Betrieb nimmt. Bis dahin gelten weiterhin die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Bestellung festgelegt wurden.

Dritte Aufhebungsbestimmung.

Die mit Beschluss der Generaldirektion Zivilluftfahrt vom 20. März 2020, 27. März 2020 und 8. März festgelegten Bedingungen für die Erbringung von Flugdiensten auf den Strecken Palma de Mallorca-Menorca und Palma de Mallorca-Ibiza werden aufgehoben. April 2020 ab dem Zeitpunkt, an dem eine Fluggesellschaft die in dieser Bestellung vorgesehenen Dienste auf den Balearen in Betrieb nimmt. Bis dahin gelten weiterhin die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Bestellung festgelegt wurden.

Erste letzte Bestimmung. Änderung der Verordnung TMA / 384/2020 vom 3. Mai, die Anweisungen zur Verwendung von Masken in den verschiedenen Transportmitteln vorschreibt und Anforderungen zur Gewährleistung einer sicheren Mobilität gemäß dem Plan für den Übergang zu festlegt eine neue Normalität.

Artikel 2 der Verordnung TMA / 384/2020 vom 3. Mai, der Anweisungen zur Verwendung von Masken in den verschiedenen Transportmitteln vorschreibt und Anforderungen zur Gewährleistung einer sicheren Mobilität gemäß dem Plan für den Übergang festlegt In Richtung einer neuen Normalität wird es wie folgt formuliert:

«Artikel 2. Belegungsbedingungen von Fahrzeugen im Landverkehr.

1. Bei Motorrädern, Mopeds und Fahrzeugen der Kategorie L im Allgemeinen, die mit zwei zugelassenen Sitzen (Fahrer und Beifahrer) ausgestattet sind, können zwei Personen reisen, solange sie entweder einen Integralhelm mit Visier tragen, eine Maske tragen oder an derselben Adresse wohnen. . Die Verwendung von Handschuhen ist sowohl für den Passagier als auch für den Fahrer bei Motorrädern und Mopeds, die zur gemeinsamen Nutzung bestimmt sind, obligatorisch. Zu diesem Zweck werden Motorradschutzhandschuhe akzeptiert.

2. Beim privaten privaten und ergänzenden privaten Transport von Personen in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, dürfen so viele Personen wie Sitzplätze im Fahrzeug reisen, sofern sie alle an derselben Adresse wohnen. In diesem Fall ist die Verwendung einer Maske nicht erforderlich.

3. Beim privaten privaten und ergänzenden privaten Transport von Personen in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen, einschließlich des Fahrers, können sich zwei Personen für jede Sitzreihe bewegen, sofern nicht alle eine Maske verwenden und das Maximum einhalten Möglicher Abstand zwischen Insassen.

4. Im öffentlichen Personenverkehr in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, dürfen sich für jede weitere Sitzreihe im Vergleich zu der des Fahrers zwei Personen bewegen, und in jedem Fall muss der maximal mögliche Abstand zwischen den Insassen gewährleistet sein.

Für den Fall, dass alle Benutzer an derselben Adresse wohnen, können drei Personen für jede zusätzliche Sitzreihe im Vergleich zu der des Fahrers gehen.

5. In Fahrzeugen, in denen aufgrund ihrer technischen Eigenschaften nur eine Sitzreihe verfügbar ist, wie im Fall von Kabinen für schwere Fahrzeuge, Lieferwagen oder andere, dürfen maximal zwei Personen reisen, sofern ihre Insassen diese nutzen Masken und halten Sie so viel Abstand wie möglich.

Andernfalls darf nur der Fahrer reisen.

6. Im zusätzlichen regulären, diskretionären und privaten öffentlichen Verkehr von Fahrgästen mit dem Bus sowie im Schienenverkehr, in dem alle Insassen sitzen müssen, begrenzt der Betreiber die Gesamtbelegung der Sitzplätze, damit die Fahrgäste einen Sitzplatz haben angrenzende Leere, die sie von jedem anderen Passagier trennt.

Als einzige Ausnahme von dieser Regel kann der Betreiber Personen, die zusammen reisen und an derselben Adresse wohnen, auf benachbarte Sitze setzen, was zu einer höheren Beschäftigung führen kann. In jedem Fall wird in Bussen die Reihe nach dem vom Fahrer belegten Sitz immer leer gehalten. Bei der Verteilung der Berufe wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Räumen für Menschen mit Behinderungen gelegt.

7. Im kollektiven öffentlichen Personenverkehr in städtischen und stadtnahen Gebieten, in denen Plattformen für die Beförderung von Fußpassagieren vorhanden sind, werden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Menschen so weit wie möglich voneinander entfernt sind, wobei als Referenz die Besetzung der Hälfte festgelegt wird von den verfügbaren Sitzplätzen und von zwei Reisenden pro Quadratmeter in dem Bereich, der im Stehen reisen kann. „


Radio PrimaVera

Jetzt läuft
TITLE
ARTIST

Background