01.10.2021: Corona Bestimmungen für Gran Canaria in der Risikostufe 1 ..!!!
am 1. Oktober 2021
01.10.2021:
Corona Bestimmungen für Gran Canaria in der Risikostufe 1 …
Allgemeine Bestimmungen, gültig für alle Risikostufen:
-Schutzmaskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren. Im Freien ist diese Pflicht aufgehoben, sofern man den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten kann. Die Schutzmaske sollte man trotzdem immer dabei haben, um diese, wenn nötig, aufzusetzen.
-Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich. Im Gesetz etwas “schwammig” formuliert: „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären.
-Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
-Zuschauer in Stadien sind in ganz Spanien wieder erlaubt.
-Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen.
-Die Einreisebestimmungen bleiben unverändert.
-Hotels und Ferienunterkünfte sind verpflichtet Nachweise (EU-Zertifikat) über Geimpft, Genesen oder Getestet (3G) beim Check-In zu verlangen.
Spezielle Bestimmungen für die Risikostufe 1:
– Gastronomie: Maximale Kapazität im Außenbereich (Terrassen) 100 % – Im Innenbereich 75 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen dürfen: Maximal 12 Personen, einschl. der Mitbewohner im gleichen Haushalt.
– Schließzeit für alle Betriebe: 03.00 Uhr. NEU: Nachlokale dürfen bis 4 Uhr öffnen!
– Veranstaltungen: Im Außenbereich 750 Personen oder 75 % der zur Verfügung stehenden Stühlen (können also auch mehr Personen sein), im Innenbereich maximal 500 Personen oder 50 % der Kapazität.
– Reisegruppen: Teilnahme Maximal 50 Personen
– Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
– Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 75 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 50 %. Stehend maximal 50 %. Innenbereich nur sitzend und ohne Verzehr mit maximal 50 %.
– Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %.
– Keine Personenbegrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
– Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter auch Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
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