19.03.2021 …Neues Euthanasie – Gesetz … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 19. März 2021

Neues Euthanasie – Gesetz …

ℹ️ Ein neues Euthanasie-Gesetz ist heute im spanischen Parlament genehmigt worden. Es wird aber erst im Juli in Kraft treten.
▶️ WER KANN DIE EUTHANASIE BEANTRAGEN?Das Gesetz wird nur für volljährige Personen anwendbar sein, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden oder sich in einem schweren, chronischen Zustand befinden, der unerträgliche körperliche oder psychische Leiden verursacht, ohne dass die Möglichkeit einer Heilung oder spürbaren Verbesserung besteht. Diejenigen, die in diese Kategorien fallen, können ärztliche Sterbehilfe anfordern. Der Antragsteller muss volljährig und vollkommen handlungs- und entscheidungsfähig sein. Seine Entscheidung muss eigenständig getroffen werden, nach einer ausreichenden Beratung. Für den Fall, dass der Patient nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und keine freie, freiwillige und bewusste Einwilligung geben kann, geht das nur wenn er zuvor eine Patientenverfügung oder ein rechtlich anerkanntes gleichwertiges Dokument unterzeichnet hat. Darüber hinaus muss der Antragsteller der Euthanasie die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, einen legalen Wohnsitz in Spanien haben oder eine Anmeldung vorlegen, die einen Aufenthalt in Spanien von mehr als zwölf Monaten belegt.
▶️ WIE IST DENN DIE PROZEDUR FÜR DIE BEANTRAGUNG, UND WIE FINDET DIE EUTHANASIE STATT?Der Patient muss seinen Sterbewunsch während des gesamten Prozesses, der etwas mehr als einen Monat ab dem ersten Antrag dauern kann, mindestens viermal bestätigen, und kann natürlich jederzeit einen Rückzieher machen oder die Euthanasie verschieben. Der Patient der die Euthanasie beantragen will muss dafür zwei schriftliche Anträge stellen, wobei zwischen den beiden Anträgen ein Abstand von mindestens fünfzehn Tagen liegen muss. Der Arzt kann diese Frist jedoch verkürzen, wenn er der Meinung ist, dass die Gefahr eines Verlusts der Einwilligungsfähigkeit des Patienten unmittelbar bevorsteht. Nach Eingang der ersten Anfrage führt der zuständige Arzt innerhalb von maximal zwei Tagen ein Beratungsgespräch mit dem Patienten über die Diagnose, die therapeutischen Möglichkeiten und die zu erwartenden Ergebnisse sowie die mögliche palliative Versorgung durch, das nach der zweiten Anfrage wiederholt wird. Nach diesem Vorgang wird die Person erneut gefragt, ob sie ihrenAntrag zurückziehen oder fortsetzen möchte. Der zuständige Arzt muss dann den Fall mit einem Facharzt besprechen, der eine Frist von 10 Tagen hat, um die Erfüllung der Bedingungen zu bestätigen. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung muss der Patient dem behandelnden Arzt mitteilen, wie er die Sterbehilfe erhalten möchte. Er kann wählen, ob das medizinische Personal ihm eine Substanz direkt verabreicht oder ihm die Substanz auf Rezept zur Verfügung stellt, damit er sie sich selbst verabreichen kann. In beiden Fällen werden sowohl der Arzt als auch andere medizinische Fachkräfte bis zum Moment des Todes beim Patienten sein. Und der Prozess kann in einem Gesundheitszentrum oder zu Hause beim Patienten durchgeführt werden.
▶️ WAS PASSIERT NACH DEM TODE DES ANTRAGSTELLERS? Nachdem die Euthanasie durchgeführt wurde, hat der verantwortliche Arzt fünf Tage Zeit, zwei Dokumente an die Garantie- und Bewertungskommission zu senden. Der erste enthält die Daten des Patienten, des zuständigen Arztes und des Beraters, das Dokument der Patientenverfügung, falls vorhanden, und die Identifikation der Person, die den Antrag im Namen des entmündigten Patienten gestellt hat. Das zweite Dokument wird den Prozess detailliert beschreiben, mit der Zeit, die vom Antrag auf Sterbehilfe bis zum Tod vergangen ist, der Beschreibung der Pathologie und des Leidens, den Gründen, warum man der Meinung war, dass es keine Aussicht auf Besserung gab, Informationen über die Freiwilligkeit und die durchgeführte Reflexion und Garantien, dass es keinen Druck von außen gab. Ärzte haben das Recht, sich aus moralischen Gründen weigern, an Euthanasie-Vorgängen teilzunehmen.

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