22.01.2021: Welche Maßnahmen sind in der Risikostufe 4 festgelegt ..!!!

am 22. Januar 2021

22.01.2021: Welche Maßnahmen sind in der Risikostufe 4 festgelegt?

-Gilt ab Samstag, den 23.01.2021 für Lanzarote und La Graciosa ..!!!

Diese neue Alarmstufe wurde speziell von der regionalen Exekutive aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Daten auf den Inseln geschaffen.
Dies impliziert eine Verschärfung der Maßnahmen, die bereits in Alarmstufe 3 vorgesehen sind.
Kapazität zwischen Nicht-Mitbewohnern im öffentlichen und privaten Raum.
Auf Alarmstufe 4 ist die Dauerhaftigkeit von Personen in geschlossenen oder Außenbereichen für den öffentlichen und privaten Gebrauch auf das Zusammenleben von Personen beschränkt, außer in Hotels und Restaurants, wobei die maximale Anzahl von vier Benutzern pro Tisch eingehalten wird.
Für den Fall, dass die Gruppe aus Mitbewohnern und Nicht-Mitbewohnern besteht, wird die maximal festgelegte Anzahl von Personen von 2 nicht überschritten.
Beschränkung der Schließung um 18.00 Uhr in allen Aktivitäten, Dienstleistungen oder Einrichtungen mit Ausnahme der industriellen Tätigkeit und des Großhandels; Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Getränke, Produkte und wesentliche Güter; Gesundheitszentren und -dienste, Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich frühkindlicher Bildungsschulen, Sprachakademien und pädagogische Verstärkung von Fächern, die in formalen Lehrplänen, Konservatorien und Musikschulen enthalten sind; professionelle Dienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen und Hausangestellte; wesentliche öffentliche Dienstleistungen; soziale und soziale Gesundheitsdienste; Veterinärzentren oder Kliniken; Gewerbebetriebe für den Verkauf von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge; Fahrzeugvermietung und fahrzeugtechnische Inspektionsstationen; Hauslieferdienste; Suppenküchen; Trauerfeiern und Wachen; Outdoor-Sportzentren für Einzelsportarten; Zentren für die Durchführung gerichtlicher Maßnahmen und strafrechtlicher Vermittlungsdienste für Minderjährige und Familientreffpunkte; Restaurants und Cafeteria zur Lieferung und Abholung nach Hause auf dem Gelände; Catering-Einrichtungen, die ausschließlich für die Nutzung durch ihre Kunden in Gesundheitsunterkünfte integriert sind, Gesundheitszentren, Einrichtungen mit Sozialkantinen-Diensten und Arbeitszentren für ihre Arbeitnehmer und Bildungszentren.
Die Beschränkung der Ein- und Ausreise von Personen wird beibehalten, mit Ausnahme eines berechtigten Grundes , der aus einem der in Artikel 6 des Royal Decree-Law 926/2020 vom 25. Oktober genannten Gründe auftritt.
Diese Maßnahme könnte durch Einschränkungen ergänzt werden, die je nach epidemiologischer Situation in Gebieten unterhalb der Insel festgelegt werden können.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen in der Nacht setzt sich wie bisher fort, dh täglich zwischen 22 und 18 Uhr. Diese Einschränkungen wirken sich nicht auf die Durchführung der in Artikel 5 des Royal Decree-Law 926/2020 vom 25. Oktober enthaltenen wesentlichen Aktivitäten aus, z. B. den Erwerb von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten in Apothekenbüros.
Unterstützung für Gesundheitszentren, Dienstleistungen und Einrichtungen; Unterstützung von Veterinärzentren aus Notfallgründen; Erfüllung von Arbeits-, Berufs-, Geschäfts-, institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen sowie Unterstützung und Pflege von Haustieren oder in Rinderfarmen, unter anderem.
Allgemeine Maßnahmen für den Arbeitsplatz. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt vorzugsweise telematisch in den Fällen, in denen dies möglich ist, oder durch Einrichtung von Schichten, die den Kontakt zwischen Arbeitnehmern so weit wie möglich einschränken. Es sind nur wesentliche Arbeitstreffen erlaubt, die immer die Verwendung einer Maske, zwischenmenschliche Distanz und eine Kapazität von 33% garantieren.
Spezifische Maßnahmen für Hotels, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafés.
Bei Alarmstufe 4 ist es nicht möglich, 50% der genehmigten Kapazität auf Außenterrassen zu überschreiten, da der Service in Innenbereichen verboten ist.
Die maximale Belegung pro Tisch beträgt vier Personen und der Verzehr an der Bar ist verboten.
Das Buffet oder der Selbstbedienungsservice können nicht im Innenbereich angeboten werden.
Die vollständige Schließung der Einrichtungen erfolgt vor 18.00 Uhr. Der Abholservice kann vor Ort und bis 22.00 Uhr nach Hause geliefert werden.

Sport:

Im Freien sind nur Einzelsportarten erlaubt und solche, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern dauerhaft eingehalten werden kann. Mannschaftssportarten oder solche Übungen und Übungen, bei denen diese Distanz nicht garantiert werden kann, dürfen nicht ausgeübt werden.
Die Ausübung von körperlicher und sportlicher Aktivität in den Innenbereichen von Sportanlagen und -zentren ist verboten. Während der Gültigkeitsdauer von Alarmstufe 4 ist jede Art von körperlicher Aktivität oder nicht professioneller Sportpraxis, bei der der zwischenmenschliche Abstand von 2 Metern nicht jederzeit eingehalten werden kann, einschließlich Mannschaftssportarten, verboten, obwohl Training und Aktivität durchgeführt werden können Physik, in der diese Entfernung garantiert ist.

Sportveranstaltungen:

Professionelle Veranstaltungen dürfen abgehalten werden und bei Nicht-Profis nur solche, bei denen Athleten oder Spieler dauerhaft einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten können. In keinem Fall ist eine öffentliche Teilnahme gestattet, außer bei begleitenden Minderjährigen.

Reiseleiter Aktivität.

Diese Aktivitäten finden in Gruppen mit maximal 4 Personen statt, ohne die Gesamtzahl von 12 Personen zu überschreiten.

Bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen den verschiedenen Gruppen dauerhaft gewährleistet werden kann, sind maximal 20 Personen zulässig.

Aktive touristische Aktivitäten. Sie werden in Koexistenzgruppen von maximal 4 Personen durchgeführt und dürfen die Gesamtzahl von 12 Personen nicht überschreiten.
Bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen den verschiedenen Gruppen dauerhaft gewährleistet werden kann, sind maximal 20 Personen zulässig.

Räumlichkeiten und Einkaufszentren:

Die Kapazität von Einzelhandelsgeschäften und Geschäftsräumen auf den Inseln der Alarmstufe 4 darf 25% nicht überschreiten.
Bei Einkaufszentren und Parks wird die Kapazität der öffentlichen Bereiche auf 25% der Kapazität begrenzt.
Besuche von Museen, Ausstellungshallen, Denkmälern und anderen kulturellen Einrichtungen auf Alarmstufe 4 finden statt, ohne 25% der genehmigten Kapazität für alle Räume und Räume zu überschreiten, wobei maximal 4 Personen an Gruppenaktivitäten teilnehmen.
Spiel- und Wetteinrichtungen und -räume .
Auf Alarmstufe 4 werden Freizeitspiel- und Wettlokalitäten geschlossen.
Zeremonien und andere religiöse oder zivile Feiern . Sie dürfen 50% der Kapazität im Freien oder 25% der genehmigten Kapazität in Innenbereichen mit maximal 10 Personen nicht überschreiten.
Strände und natürliche Pools .
An den Stränden beträgt die Kapazität 50% und in den natürlichen Pools 33%. An den Stränden sind bei dieser Alarmstufe nur Einzelsportarten erlaubt, sofern ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zu anderen Personen dauerhaft gewährleistet werden kann.
Kinder- und Jugendcamps sowie Campingplätze sind auf Alarminseln der Stufe 4 verboten.
Straßenmärkte. Auf Alarmstufe 4 dürfen 33% der von jedem Stadtrat eingerichteten Kapazität für Freiluftmärkte und 25% für die in geschlossenen Räumen gehaltenen nicht überschritten werden.
Krankenhauszentren und Gesundheitszentren.
In Krankenhauszentren werden externe Besuche ausgesetzt, außer bei Minderjährigen, schwangeren Frauen, begleitenden Patienten im Endstadium und anderen klinischen Situationen, die nach Ermessen des Arztes als notwendig erachtet werden.
In Pflegeheimen für ältere Menschen werden die Ausgänge der Bewohner außerhalb der Zentren und externe Besuche ausgesetzt, außer bei begleitenden Patienten im Endstadium und in anderen Situationen, die nach Ermessen der Leitung des Zentrums aus gesundheitlichen Gründen als notwendig erachtet werden.
Patienten, bei denen es sich um bestätigte Fälle mit gelöster Infektion handelt, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
Darüber hinaus wird die Verwendung von FFP2-Masken und Gesichtsschutzschildern von Mitarbeitern empfohlen, die sich direkt um Patienten in diesen Zentren kümmern.
Im regulären öffentlichen Landverkehr von Passagieren in Städten und Großstädten auf Inseln mit Alarmstufe 4 wird ihre Kapazität auf 50% reduziert.
Die Überwachung des städtischen Landverkehrs wird zu Spitzenzeiten verstärkt, um Menschenmassen zu vermeiden.
Vermeiden Sie in Spitzenzeiten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für nicht wesentliche oder verschobene Fahrten.
Es wird empfohlen, die Häufigkeit von Fahrplänen für öffentliche Verkehrsmittel zu erhöhen, um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten und vorbeugende Maßnahmen einzuhalten, einschließlich des Nichtessens oder Trinkens und der korrekten Verwendung der Schutzmaske.

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