29.04.2021 … Neues aus der Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 29. April 2021

29.04.2021 … Neues aus der Kanzlei Perez Alonso ..!!!

ℹ️ Auf den kanarischen Inseln die sich in der Alarmstufe 1 und 2 befinden (also auf allen ausser GC. und TFFA.), also da wo man die Innenräume der Gastronomiebetriebe noch benutzen darf (bis 75% der maximalen Kapazität in der Alarmstufe 1 und 50% in der Alarmstufe 2) muss der Wirt jetzt die persönlichen Daten der Gäste registrieren und einen Monat lang behalten. So steht es in der Verordnung, die letzten Freitag veröffentlicht wurde (http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2021/083/014.html): „Zur Erleichterung der Ermittlung von Kontaktpersonen bei COVID-19-positiven Fällen soll in Innenbereichen von Restaurants ein Register der Kunden beim Mittag- und Abendessen geführt werden, das Name, Ausweisnummer, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit der Bedienung enthält. Diese Aufzeichnung wird einen Monat lang nach dem Ereignis für die Gesundheitsbehörden bereitgehalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei die Verarbeitung ausschließlich zum Zweck der Überwachung, Beobachtung und epidemiologischen Kontrolle erfolgt.“
Die Wirte sind natürlich stinksauer und überfordert mit den Verpflichtungen die das Datenschutzgesetz verlangt, und protestieren dagegen…

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