Kanzlei Perez Alonso … Das spanische Höchstgericht bestätigt indirekt ..!!!

Das spanische Höchstgericht bestätigt indirekt: Das Abschalten von Strom und Wasser bei Hausbesetzern ist zulässig.
Das jüngste Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs wird in zahlreichen Medien als Niederlage für Eigentümer dargestellt. Eine genaue Lektüre der Entscheidung führt aber zu einem anderen Ergebnis: Der Gerichtshof verurteilt zwar einen Mann, der seiner Ehefrau während eines Scheidungsverfahrens den Strom abgestellt hatte, betont jedoch zugleich mehrfach, dass seine Entscheidung gerade nicht auf klassische Fälle der „okupación“, also der rechtswidrigen Hausbesetzung, übertragbar ist.
Der Fall betraf nämlich keine illegal besetzte Wohnung, sondern die frühere Ehewohnung zweier Eheleute, die beide grundsätzlich berechtigt waren, die Immobilie zu nutzen. Der Angeklagte hatte den Stromvertrag gekündigt, um seine Verhandlungsposition im Zusammenhang mit der Trennung zu verbessern und seine Ehefrau zum Auszug zu bewegen. Darin sah das Gericht (und nicht einstimmig) eine strafbare Nötigung.
Besonders bemerkenswert ist jedoch, dass der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung ausdrücklich auf Fälle beschränkt, in denen der Bewohner über einen rechtlichen Titel oder zumindest über eine gewisse Nutzungsberechtigung verfügt. Wörtlich heißt es: „Dies ist nicht mit einer Situation vergleichbar, in der eine Person, ohne irgendein Recht oder einen entsprechenden Titel zu besitzen (beispielsweise weil sie die Immobilie besetzt hat), die Nutzung fremden Eigentums beansprucht.“ Mit dieser Formulierung grenzt das Höchstgericht die illegale Hausbesetzung bewusst von anderen Konstellationen ab, etwa von Scheidungen, bloßen Gefälligkeitsverhältnissen („precario“) oder Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen. Dabei stellt der Oberste Gerichtshof klar, dass selbst der Umstand, dass der Stromvertrag auf den Namen des Angeklagten lautete, ihn im konkreten Fall nicht dazu berechtigte, „einen für die Nutzung der gemeinsamen Wohnung notwendigen Dienst einzustellen“. Gerade die wiederholte Bezugnahme auf die „gemeinsame Wohnung“ macht jedoch deutlich, dass das Urteil keine Aussage über klassische Hausbesetzungen trifft.
Darüber hinaus haben verschiedene spanische Gerichte in jüngerer Zeit drei zentrale Argumente herausgearbeitet, weshalb das Abschalten von Strom oder Wasser bei echten Hausbesetzern grundsätzlich nicht als Straftat der Nötigung angesehen werden könne.
📌Das erste Argument betrifft die strenge Auslegung des Strafrechts. Der Tatbestand der Nötigung setzt nach Artikel 172 des spanischen Strafgesetzbuches voraus, dass der Täter „ohne gesetzliche Befugnis“ handelt. Mehrere Gerichte weisen darauf hin, dass nur schwer von einem Handeln ohne Berechtigung gesprochen werden kann, wenn gerade der Eigentümer selbst über seine Versorgungsverträge und die Nutzung seines Eigentums entscheidet.
📌 Das zweite Argument berührt einen grundlegenden Rechtsgedanken: Die Rechtsordnung kann den Eigentümer nicht dazu verpflichten, auf unbestimmte Zeit die Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen einer Person zu bezahlen, die seine Immobilie ohne jeden Rechtstitel in Besitz genommen hat. Mit anderen Worten: Niemand ist verpflichtet, die illegale Nutzung seines Eigentums auch noch finanziell zu ermöglichen.
📌 Das dritte Argument stützt sich auf den klassischen zivilrechtlichen Grundsatz des ungerechtfertigten Bereicherungsausgleichs. Würde man den Eigentümer zwingen, die Versorgung auf eigene Kosten aufrechtzuerhalten, hätte dies zur Folge, dass die widerrechtliche Besetzung einer Immobilie faktisch mit kostenlosen Versorgungsleistungen verbunden wäre – und zwar zulasten des rechtmäßigen Eigentümers.
Rechtlich muss daher weiterhin zwischen drei völlig unterschiedlichen Situationen unterschieden werden: der illegalen Besetzung ohne jeden Rechtstitel, dem sogenannten „precario“, also einer ursprünglich geduldeten Nutzung, und Fällen, in denen der Bewohner – etwa als Ehegatte oder Mieter – über ein eigenes Nutzungsrecht verfügt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs betrifft ausschließlich die letztgenannte Fallgruppe.
Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung speziell zur Frage, ob Eigentümer bei illegalen Hausbesetzungen Strom oder Wasser abstellen dürfen, steht zwar noch aus. Die nun veröffentlichte Entscheidung deutet jedoch klar darauf hin, dass das spanische Höchstgericht die „okupación“ rechtlich anders bewertet als Fälle, in denen der Bewohner zumindest irgendeinen Anspruch auf Nutzung der Immobilie hat.