Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro …
Wer an den Stränden der Kanarischen Inseln gegen gängige Praktiken verstößt.
Ein Tag am Strand kann schnell teuer werden, wenn man gegen die Strandregeln der Kanarischen Inseln verstößt. Was viele Strandbesucher als alltägliches Verhalten oder geringfügige Verstöße betrachten, kann mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro geahndet werden – je nach Verstoß und Gemeinde.
Die Bestimmungen sind nicht auf allen Inseln oder Gemeinden einheitlich. Lokale Verordnungen legen viele Bedingungen für die Strandnutzung fest, während andere Verbote dem Schutz der Küste und der Naturgebiete dienen. Daher kann ein Verhalten, das an einem Strand erlaubt ist, an einem anderen verboten sein.
Eine Stranderinnerung, die Sie teuer zu stehen kommen kann:
Das Aufbewahren einiger Steine, Muscheln oder etwas Sand im Koffer mag wie ein harmloses Souvenir erscheinen, doch das Entfernen von Naturelementen von der Küste ist verboten.
Die Bußgelder beginnen bei etwa 150 € und können sich erheblich erhöhen, wenn der Abbau in besonders geschützten Gebieten stattfindet. In bestimmten Fällen können die Bußgelder 3.000 € erreichen oder diesen Betrag sogar übersteigen.
Rauchen ist an allen Stränden ebenfalls nicht erlaubt.
Die Karte der rauchfreien Strände auf den Kanarischen Inseln wächst. Gemeinden wie Adeje, Santa Cruz de Tenerife, San Bartolomé de Tirajana, Puerto del Rosario, Yaiza und Teguise haben in bestimmten Gebieten Beschränkungen eingeführt.
Wer in einem als rauchfrei gekennzeichneten Bereich eine Zigarette anzündet, muss mit Geldstrafen zwischen 30 und 750 Euro rechnen, wobei die genauen Beträge von den kommunalen Vorschriften abhängen.
Bis zu 750 Euro für bestimmte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Nudismus
Nudismus gehört in einigen Küstenregionen der Inseln zur Tradition, und es gibt Strände oder Gegenden, die ausdrücklich für diese Praxis ausgewiesen sind.
In anderen Küstenabschnitten können jedoch kommunale Verordnungen Einschränkungen vorsehen. Je nach Gemeinde können bestimmte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Nudismus oder Oben-ohne-Auftritt mit Geldstrafen von bis zu 750 Euro geahndet werden.
Weitere zu beachtende Verbote:
– Grillen oder offenes Feuer außerhalb genehmigter Plätze: bis zu 1.500 Euro.
– Zelten oder Übernachten am Strand: bis zu 750 Euro.
– Ausübung von Handelstätigkeiten ohne Genehmigung, wie z. B. der Verkauf von Lebensmitteln, Souvenirs oder Dienstleistungen: bis zu 3.000 Euro.
– Wer einen Regenschirm oder ein Handtuch stundenlang unbenutzt an einem Ort liegen lässt, muss in bestimmten Gemeinden mit einer Geldstrafe von bis zu 250 Euro rechnen.
– Durchführung von kommerziellen Fotoshootings oder Filmaufnahmen ohne die entsprechenden Genehmigungen: bis zu 3.000 Euro.


