GARANTIE BEI REPARATUREN IN WERKSTÄTTEN … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 5. Mai 2022

ℹ️ GARANTIE BEI REPARATUREN IN WERKSTÄTTEN.
Die Garantie die in Spanien Kfz-Werkstätten ihren Kunden geben müssen sind im Königlichen Erlass 1457/1986 vom 10. Januar 1986 festgelegt, der die gewerbliche Tätigkeit und die Erbringung von Dienstleistungen in Werkstätten für Kraftfahrzeuge und deren Ausrüstung und Bauteile regelt. Die Bestimmungen des Kapitels VIII des Gesetzes 26/1984 vom 19. Juli 1984, Allgemeines Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern, das das System der Garantien und Verantwortlichkeiten regelt, sind ebenfalls anwendbar.
▶️ Bei privat genutzten Fahrzeugen erlischt die Garantie nach drei Monaten oder 2.000 Kilometern; bei Nutzfahrzeugen erlischt die Garantie nach fünfzehn Tagen oder 2.000 Kilometern. Es sei denn, die in die Reparatur einbezogenen Teile haben eine längere Garantiezeit; in diesem Fall und für diese Teile gilt die längere Frist. Die Garantiezeit versteht sich ab dem Datum der Übergabe des Fahrzeugs und gilt nur solange das Fahrzeug nicht von Dritten manipuliert oder repariert wird.
▶️ Die Garantie schliesst Material und Arbeit ein, und bezieht sich auf alle anfallenden Kosten (wie z. B. auf die für die Reparatur erforderlichen Transportkosten, auf die Reisekosten der Handwerker die die Reparatur durchführen müssen wenn das beschädigte Fahrzeug nicht bewegt werden kann, sowie die auf die anfallenden Steuer).
▶️ Tritt während der Garantiezeit ein Defekt an den reparierten Teilen auf, muss die garantiegebende Werkstatt den Defekt kostenlos reparieren, nachdem sie vom Benutzer benachrichtigt wurde. Zu diesem Zweck muss die Werkstatt dem Nutzer mitteilen, ob die neue Reparatur von der Werkstatt selbst oder von einer anderen von ihr beauftragten Werkstatt durchgeführt wird. Die eventuelle Bereitstellung von Teilen durch den Nutzer für die Reparatur seines Fahrzeugs darf in keinem Fall die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, und die Werkstatt, die sie eingebaut hat, übernimmt in keinem Fall die Garantie dafür.
▶️ Die Werkstatt haftet nicht für die Pannen, die im Zusammenhang mit der oder den zuvor durchgeführten Reparaturen auftreten, wenn die mechanische Panne darauf zurückzuführen ist, dass der Benutzer die Reparatur von Problemen oder versteckten Fehlern, die ihm zuvor gemäß Artikel 14, Punkt 6 mitgeteilt wurden, nicht akzeptiert hat, vorausgesetzt, dass diese fehlende Akzeptanz sowie die Notwendigkeit der Reparatur auf der Rechnung angegeben wurden.
▶️ Die Werkstatt ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich alle Beträge zurückzuzahlen, die sie über die gesetzlichen Preise, die ausgeschriebenen Preise oder die angenommenen Kostenvoranschläge hinaus erhalten hat..
▶️ Wenn sich bei der Bearbeitung eines Falles herausstellt, dass bei der Qualität der erbrachten Dienstleistungen oder bei der Übernahme von Garantien Fahrlässigkeit oder Betrug vorliegt, darf der Kunde eine bescheinigte Erklärung zu den entsprechenden Punkten verlangen, so dass der Kunde, wenn er dies wünscht, die entsprechenden Klagen bei der zuständigen Gericht einreichen kann.
▶️ Die Werkstatt darf ein zur Reparatur überlassenes Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers auf keinen Fall für den eigenen Gebrauch oder den Gebrauch durch Dritte verwenden.

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