Die Maßnahmen einzelner Risikostufen gelten auch nach dem 09.05.2021 ..!!!

am 9. April 2021

09.04.2021:

Diese Maßnahmen einzelner Risikostufen gelten auch nach dem 09.05.2021 …

In vielen Kommentaren in den sozialen Netzwerken lesen wir, das nach Ende des Alarmzustand am 09.05.2021 das Leben sich normalisiert.
Dem ist nicht so!
Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 15. April 2021 (inklusive).
In der Risikostufe 1 (GRÜN) gelten folgende Einschränkungen:
– Ausgangssperre zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr am Morgen!
– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 10 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 10 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 10 Personen.
– In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 10 Personen (außen) und 6 (innen) begrenzt. Vor Mitternacht muss die Gastronomie geschlossen werden. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Maximale Auslastung im Innenbereich 75 %. Außenbereich 100 %.
– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 75 %
– Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 10 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Kapazitäten der Sportstätten mit ZUSCHAUERN dürfen 50 % nicht übersteigen und der Mindestabstand muss 1,5 Meter betragen. Die maximale Gruppe darf 4 nicht überschreiten, diese dürfen aus dem gleichen Haushalt stammen, jedoch nicht aus verschiedenen Haushalten. Es sind in dieser Warnstufe also wieder Zuschauer erlaubt.
In der Risikostufe 2 (GELB) gelten folgende Einschränkungen:
– Ausgangssperre ab 23 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Nur aus wichtigen Gründen (Arbeit etc.) dürfen sich Menschen dann noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.
– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 6 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 6 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 6 Personen.
– In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 6 Personen (außen) und 4 (innen) begrenzt. Um 23 Uhr muss die Gastronomie geschlossen sein. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten.
– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 50 %
– Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 10 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Mannschaftssportarten, die dazu beitragen, dass die Distanz nicht zu jeder Zeit eingehalten werden kann sind verboten. Fitnessstudios dürfen öffnen. Zuschauer werden nur zugelassen mit vorheriger Genehmigung der Behörden! Maxmialkapazität 25 %, alle anderen Anfoderungen der Warnstufe 1 gelten auch hier. Es sind also wieder Zuschauer zugelassen!
– Der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird eingeschränkt und muss vom Personal überwacht werden.
– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.
In der Risikostufe 3 (ROT) gelten folgende Einschränkungen:
– Beschränkungen bei Ein- und Ausreise: Auf die Insel werden Reisen hinein und hinaus eingeschränkt und sind nur noch aus wichtigen Gründen erlaubt. DIES GILT NUR FÜR INSELBEWOHNER der Kanaren, Touristen sind davon ausgenommen!
– Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Nur aus wichtigen Gründen (Arbeit etc.) dürfen sich Menschen dann noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.
– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 4 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 4 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 4 Personen.
– Die Gastronomie muss um 22 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen nicht erlaubt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten.
– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 33 %
– Sport in Innenräumen (Fitnessstudios) – NEU – erlaubt – NEU –, allerdings nur mit einem Limit von 33 % der Kapazität und maximal in Gruppen von 4 Personen! Sport im Freien ist nur als Kleinstgruppe von bis zu 4 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden. Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt auch im Amateurbereich, sofern kein Körperkontakt entstehen kann. KEINE ZUSCHAUER ZUGELASSEN! Nur bei Kinderveranstaltungen mit vorheriger Genehmigung und maximal 15 % Belegung.
– In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Mit minimalen Ausnahmen bei Minderjährigen, schwangeren Frauen und für Patienten im Endstadium, es bleibt aber immer eine Abwägung des Arztes. Einwohner aus Altenheimen dürfen die Zentren nicht verlassen. Bewohner, die bereits infiziert waren, sind von der Regelung ausgenommen.
– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.
In der Risikostufe 4 (BRAUN) gelten folgende Einschränkungen:
– Beschränkungen bei Ein- und Ausreise: Auf die Insel werden Reisen hinein und hinaus eingeschränkt und sind nur noch aus wichtigen Gründen erlaubt. DIES GILT NUR FÜR INSELBEWOHNER der Kanaren, Touristen sind davon ausgenommen!
– Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. Nur aus wichtigen Gründen (Arbeit etc.) dürfen sich Menschen dann noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.
– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 2 Personen beschränkt. Mitbewohner ausgeschlossen.
– Die Gastronomie muss um 18 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen nicht erlaubt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Mitnahme von Speisen und Lieferdienst ist bis 22 Uhr erlaubt.
– Alle Geschäfte, außer Lebensmittel, müssen um 18 Uhr geschlossen sein.
– Wo irgend möglich muss Home-Office angewendet werden, Präsenz-Arbeit ist weitestgehend untersagt.
– Sport nur im Freien und NUR alleine, keine Gruppenbildung! Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt und nur im Profibereich.
– Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen für Freizeitspiele und Wettaktivitäten ähneln, bleiben geschlossen.
Foto: Aktuelle Corona Ampel der Kanaren

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