DRASTISCHE VERSCHÄRFUNG DER SANKTIONEN, AUCH FÜR TOURISTEN … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 24. März 2022

DRASTISCHE VERSCHÄRFUNG DER SANKTIONEN, AUCH FÜR TOURISTEN…

Neue Verkehrsregeln in Spanien ab dem 21. März 2022:

⛔️ Jetzt ist es ganz klar: „Hände ans Steuer“. Die einzige Ausnahme ist das Schalten bei Schaltgetrieben. Es ist nun eine strafbare Handlung, ein Smartphone in der Hand zu halten, unabhängig davon, ob es benutzt wird. Außerdem ist es sogar verboten, während der Fahrt Radio, Navigationssysteme und Freisprecheinrichtungen zu bedienen sowie zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Strafe: 200 Euro und, bei Inhabern eines spanischen Führerscheins, Abzug von sechs Punkten.
⛔️ Null-Promille-Grenze für minderjährige Fahrer. Die Null-Alkohol-Regel gilt für minderjährige Fahrer, auch auf Fahrrädern und Motorrollern. Die Geldstrafe beträgt 500 Euro.
⛔️ Um einen Radfahrer in Spanien zu überholen, müsst Ihr aber vollständig auf die Gegenfahrbahn wechseln. Dabei könnt Ihr eine durchgezogene Mittellinie überqueren, solange man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Stehen mehrere Fahrspuren in der gleichen Richtung zur Verfügung, müsst Ihr beim Überholen eines Radfahrers ebenfalls die Spur komplett wechseln, ansonsten gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
⛔️ Wenn Ihr Eure Zigarette aus dem Fenster werft, riskiert Ihr ein Bußgeld von 500 Euro und den Verlust von 6 Punkten.
Wie die Generaldirektion für Verkehr (DGT) sagt:
„Wenn du trinkst, fahre nicht“. Alkohol ist nach wie vor eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle in allen Ländern.
Nach Angaben der DGT sind in a Spanien die Ablenkung (32 %), die unangepasste Geschwindigkeit (26 %), der Konsum von Alkohol und anderen Drogen (23 %), die Müdigkeit oder Schläfrigkeit (12 %) und die Missachtung der Vorfahrt die Hauptursachen für Autounfälle.
Der zulässige Grenzwert für Alkohol liegt in Spanien bei 0,25 mg/l in der Ausatemluft oder 0,5 g/l Alkohol im Blut bei normalen Auto- und Radfahrern. Unter „normal“ meine ich keine Berufsfahrer oder keine Fahranfänger, da für diese ein etwas strengerer Grenzwert von 0,15 mg/l in der Ausatemluft und 0,3 g/l Alkohol im Blut gilt.
Bei minderjährigen Fahrern gilt sogar eine Grenze von 0,00 mg/l.
Wenn ein Beamter Euch dazu auffordert, den Test zu machen, ist es obligatorisch, ihn zu machen.
Im Falle einer Weigerung können Fahrer wegen Ungehorsams gegenüber der Behörde, mit einer möglichen Gefängnisstrafe von bis zu 12 Monaten und dem Entzug des Führerscheins bestraft werden.
Je nach Alkoholgehalt im Blut reichen die Bußgelder und Strafen von 500 bis 1.000 Euro bis hin zum Entzug von Punkten oder des Führerscheins.
– Bei einem Wert zwischen 0,25 mg/l und 0,5 mg/l in der Ausatemluft muss man ein Bußgeld von 500 Euro zahlen und man verliert 4 Punkte abziehen.
– Wer mehr als 0,5 mg/l angibt, muss man ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen und man verliert 6 Punkte.
– Bei mehr als 0,6 mg/Liter in der Luft und 1,2 g/Liter im Blut handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, einer Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder gemeinnütziger Arbeit sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis für ein bis vier Jahre geahndet wird.

Radio PrimaVera

Jetzt läuft
TITLE
ARTIST

Background