Geschwindigkeitsbegrenzungen tritt ab 11.05.2021 in Kraft …
Die Änderung der Verkehrsregeln, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Städten enthalten sind, wurde am 10. November vom Ministerrat genehmigt.
Damit diese Änderung den Bürgern bekannt ist und die lokalen öffentlichen Verwaltungen genügend Zeit haben, um die Beschilderung anzupassen, wurde ab der Veröffentlichung in der BOE ein Zeitraum von sechs Monaten festgelegt.
Daher wird ab dem 11. Mai, und nach Artikel 50 der Allgemeinen Verkehrsordnung‚ Geschwindigkeitsbegrenzungen auf städtische Straßen angepasst.
Die Geschwindigkeit auf Einzelfahrbahnen mit Bürgerteigen beträgt 30 km/h, auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren 50 km/h. Sonderspuren für Busse und Taxis bleiben unberührt.
Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Autobahnen, die innerhalb der Stadt verlaufen, beträgt 80 km / h.
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