Neues BOC vom 23.04.2021 … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 23. April 2021

Neues BOC vom 23.04.2021 …

ℹ️ Covid, neue Entscheidungen der Kanarischen Regierung.
▶️Die Regierung der Kanarischen Inseln hat gestern bekanntgegeben, dass alle Inseln auf ihrer Alarmstufe bleiben, außer El Hierro, die an diesem Donnerstag auf Stufe 2 steigt. Darüber hinaus hat sie die von den Hotelverbänden des Archipels vorgeschlagene Maßnahme gebilligt, die Ausgangssperre auf 23:00 Uhr zu verschieben, um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu mildern, die die Gastronomie auf den Inseln der Alarmstufe 3 (Teneriffa und Gran Canaria) erleidet.
Diese Änderung tritt heute in Kraft, da sie heute im offiziellen Anzeiger der Kanaren (BOC) veröffentlicht worden ist (http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2021/083/012.html). Also, La Palma, La Gomera und El Hierro verbleiben auf Stufe 1; Lanzarote und Fuerteventura auf Stufe 2, und El Hierro steigt auf Stufe 2.
▶️ Man „plant“ ebenfalls dass man die Inseln in der Alarmstufe 3 ohne spezielle Begründung betreten und verlassen darf (aber mit einen negativen diagnostischen Test von COVID-19 -Test).
Man will auch „in den kommenden Tagen“ die Eröffnung öffentlicher Hallenbäder für medizinische und gesundheitliche Behandlungen genehmigen.
▶️ Die Regierung hat sich jedoch geweigert, die Öffnung der Innenräume der Restaurants mit 33% ihrer Kapazität auf den Inseln der Alarmstufe 3 zu erlauben, wie die Verbände der Gastronomen beantragten.

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