Risikostufe 4 für Gran Canaria ab kommenden Montag 00:00 Uhr ..!!!

am 5. August 2021

05.08.2021

Aktuelle Maßnahmen in der Risikostufe 4 für Gran Canaria ab kommenden Montag 00:00 Uhr …

Treffen von Personen
In der Öffentlichkeit, wie auch im privaten Bereich dürfen sich max. 4 Nichtfamilienangehörige treffen.
Hotels und Restaurants
Die Außenterrassen haben eine maximale Kapazität von 75% und es sind 6 Personen pro Tisch erlaubt. Im Inneren wird die Kapazität 50% betragen. Die maximale Anzahl von Gästen pro Tisch im Innenbereich beträgt vier Personen.
Was den Barkonsum angeht, gelten die oben genannten Anforderungen auch für den Eintritt und Gruppen von max. 2 Personen. Die vollständige Schließung der Einrichtung und des Abholdienstes auf ist bis vor 00.00 Uhr möglich.
Öffnungszeiten
Die vollständige Schließung der Einrichtungen erfolgt zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr, mit Ausnahme von:
Gesundheitszentren, Dienstleistungen und Einrichtungen, wesentliche, kritische öffentliche Dienste und öffentliche Verkehrsdienste, Soziale und sozial-sanitäre Dienstleistungen, Tierärztliche Zentren oder Kliniken, Handelsbetriebe, die sich dem Verkauf von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge widmen, Autovermietung, Trauerfeiern und Totenwachen, in Gesundheitszentren und Dienstleistungen integrierte Gastronomiebetriebe, Industrielle Tätigkeit und Großhandel.
Erbringung von Dienstleistungen für die oben genannten Dienstleistungen und Aktivitäten sowie für Lebensmittel- und Getränkeunternehmen.
Reiseleiter-Aktivität
Maximal 12 Personen, außer bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen ein Sicherheitsabstand zwischen den verschiedenen Gruppen gewährleistet ist, bei denen bis zu 20 Personen erlaubt sind. In einzelnen Gruppen von maximal 4 Personen.
Gemeinschaftsbereiche von Einkaufszentren und Parks.
25 % Kapazität in den öffentlichen Bereichen. Die Nutzung von Erholungs-, Kinder- oder Ruhebereichen ist untersagt, es sei denn, eine Desinfektion nach jeder Nutzung kann gewährleistet werden.
Körperliche und sportliche Betätigung unbeeinträchtigt und im Freien von Sportstätten und Zentren.
Es wird 25 % der Kapazität in jedem der Räume nicht überschreiten. Erlaubt ist nur die Ausübung von Einzelsportarten und einer Sportart, bei der der Abstand von 2 m dauerhaft eingehalten werden kann. Mannschaftssportarten oder solche Übungen oder Übungen, bei denen der Abstand von 2 Metern nicht jederzeit gewährleistet werden kann, dürfen nicht ausgeübt werden.
Schwimmbäder zur gemeinsamen Nutzung
Nicht überdachte Einrichtungen: 33 % Kapazität. Gruppen von maximal 2 Personen.
Öffentliche Hallenbäder: Nur für Benutzer geöffnet, die die Aktivität zu therapeutischen Zwecken und zur Verbesserung der Gesundheit benötigen.
Indoor Spaß- oder Hydromassage-Pools: Bleiben geschlossen.
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