Schutzmaskenpflicht nur in einzelnen Fällen ..!!!

am 20. Mai 2020

19.05.2020:

Schutzmaskenpflicht nur in einzelnen Fällen …

Die Verwendung von Schutzmasken ist auch auf öffentlichen Straßen und in geschlossenen öffentlichen Räumen obligatorisch, wenn die Einhaltung des auf zwei Meter festgelegten Mindestsicherheitsabstand zwischen Personen nicht garantiert werden kann, sowie bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dies wurde am Montag von der Regierung und den Autonomen Gemeinschaften auf der Sitzung des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems (SMS) vereinbart.
Die von Salvador Illa geleitete Abteilung hat darauf hingewiesen, das die Verwendung der Schutzmasken in einer Ministerialverordnung geregelt wird, die in den kommenden Tagen veröffentlicht wird.
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