01.03.2020 … Neues aus der Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 1. März 2020

März hat heute angefangen!

ACHTUNG! ACHTUNG!

Aber nicht wegen der Grippe, sondern wegen einer noch größeren Gefahr:

Wegen des spanischen Finanzamtes (FA). März hat heute angefangen!

Wenn Ihr in Spanien im Jahre 2019 ansässig gewesen seid und Ihr im Ausland Immobilien, Bankkonten, Aktien, Schiffe, Picassos, arabische Pferde, Ländereien in Argentinien, usw. mit einem Wert von mehr als 50.000 € besitzt (z.B. auch, einen Teil des Hauses den ihr geerbt habt) dann müsst Ihr bis Ende März die informative Steuererklärung 720 machen, wenn Ihr sie nicht schon mal in den Vorjahren gemacht habt. Die Strafen sind sonst sehr hart.

Also, sagt mir bitte danach nicht, keiner hätte Euch gewarnt, Ihr Liebste. Um diese Steuererklärungen zu machen benötigt man bestimmte Informationen (z.B. Eintragungsdaten der Immobilien, Saldos der Konten am Ende des Jahres, Durschschnittsaldos im letzten Vierteljahr, usw.), also kommt auch bitte nicht Ende März mit der Forderung, dass diese Steuererklärung noch ganz schnell vor Ablauf der Frist eingereicht werden soll, ja? 😉.

(Quelle: Kanzlei Perez Alonso)


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