Thema: Hund und Gastronomie … Kanzlei Perez Alonso …

am 17. Oktober 2023

Kanzlei Perez Alonso Thema Hund und Gastronomie … 
Kann ich verlangen, dass ich mit meinem Hund ein Restaurant, ein Geschäft oder einen Supermarkt betreten darf?
Das neue spanische Tierschutzgesetz vom Jahre 2023 besagt: „Öffentliche und private Einrichtungen, sowie Hotels, Restaurants und Bars, und allgemein alle anderen Einrichtungen in denen Getränke und Mahlzeiten konsumiert werden, KÖNNEN unbeschadet der Bestimmungen der öffentlichen Gesundheitsvorschriften oder der kommunalen Satzungen oder Sonderregelungen den Zutritt von Haustieren, die keine Gefahr für Menschen, andere Tiere und Sachen darstellen, in Bereiche ermöglichen, die nicht für die Zubereitung, Lagerung oder Handhabung von Lebensmitteln bestimmt sind“. Das ist aber keine Pflicht für die Betreiber, die das verhindern können. Der Eigentümer der Einrichtung das Recht, den Zutritt von Tieren zu verbieten; in diesem Fall muss er „ein von außen sichtbares Schild anbringen, das darauf hinweist“, heißt es im Gesetz.
Der königliche Erlass 1021/2022 über Lebensmittelhygiene besagt, dass, wenn der Zugang von Tieren erlaubt ist, der Eigentümer des Lokals die Kunden über die Zugangsvoraussetzungen informieren muss, darunter: Der Hund muss an der Leine oder in einem Transportbehälter geführt werden, sich gut benehmen und sauber sein. Außerdem müssen die Tiere daran gehindert werden, mit dem Personal des Lokals sowie mit den Oberflächen der Tische und der Bar in Kontakt zu kommen. Schließlich dürfen die Tiere nur mit Utensilien gefüttert oder getränkt werden, die nur für die Fütterung von Tieren bestimmt sind.

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