1000 €, COVID-19-HILFE VON DER INSELREGIERUNG VON GRAN CANARIA FÜR SELBSTSTÄNDIFE UND KLEINE FIRMEN … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 21. Juli 2020

1000 €, COVID-19-HILFE VON DER INSELREGIERUNG VON GRAN CANARIA

FÜR SELBSTSTÄNDIFE UND KLEINE FIRMEN …

Selbständige und Kleinstunternehmen auf der Insel Gran Canaria werden in den ersten Septembertagen eine Hilfe vom Cabildo erhalten können, um die Auswirkungen des Covid-19 zu lindern, hat der Präsident der INSELREGIERUNG (Cabildo) Antonio Morales erklärt, nach der Unterzeichnung des Kooperationsabkommens zwischen Inselregierung und der Handelskammer für die Verwaltung und Abwicklung von Subventionen .

Die mit 11,57 Millionen Euro ausgestattete Hilfe besteht aus einer einmaligen Zahlung von 1.000 Euro pro Begünstigter und richtet sich an Einzelpersonen und Kleinstunternehmen, die im April aufgrund der Umsetzung des Alarmzustands ihre wirtschaftliche Tätigkeit einstellen mussten oder einen Umsatzrückgang von mindestens 40% ihres Umsatzes hinnehmen mussten.

Natürliche Personen müssen in der Steuererklärung unter anderem ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro oder weniger angegeben haben. Bei Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen mit nicht mehr als 10 Beschäftigten, muss der Jahresumsatz 500.000 Euro oder weniger betragen haben.

Die Handelskammer wird die Mittel nach den vom Cabildo in den Rechtsgrundlagen festgelegten Kriterien bearbeiten, wofür ihr 430.000 Euro zur Verfügung stehen, um 25 Personen einzustellen und die notwendigen technischen Mittel zu beschaffen. Dazu können die 12 Millionen Euro, die das Kapitel für diese Hilfe bereitgestellt hat.

Die Verteilung soll nächste Woche anfangen, am Tag nach der Veröffentlichung des Aufrufs im Amtsblatt der Provinz (BOP) von Las Palmas. Von diesem Zeitpunkt an wird die Kammer in ihrem elektronischen Sitz über eine Abteilung verfügen, die ausschließlich der Bearbeitung von Zuschüssen gewidmet ist und die es ermöglicht, den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen sowie die elektronische Unterschrift zu leisten, da der Prozess vollständig telematisch ablaufen wird.

Die Kammer wird alle Anträge in der strikten Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiteb, und wird prüfen, ob sie die Anforderungen erfüllen, und wird schliesslich der Abteilung für Industrie und Handel der Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten; das Amt soll letztendlich über die Gewährung des Zuschusses entscheiden.

Natürlich können wir Euch in unserer Kanzlei helfen, diese Hilfe zu beantragen.


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