Kanzlei Perez Alonso … GRAN CANARIA VERLIERT EU-FÖRDERUNG FÜR DEN ZUG…

GRAN CANARIA VERLIERT EU-FÖRDERUNG FÜR DEN ZUG… UND DAS NUR WEGEN EINES VERMEIDBAREN FEHLERS DER SPANISCHEN REGIERUNG! 😳 😡
Das seit vielen Jahren geplante Bahnprojekt auf Gran Canaria hat einen derben Rückschlag erlitten: Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage der öffentlichen Gesellschaft „Ferrocarriles de Gran Canaria S.A.”gegen den Ausschluss des Projekts von einer wichtigen europäischen Förderausschreibung abgewiesen.
Dabei scheiterte das Projekt nicht etwa an seiner technischen Qualität, an seiner mangelnder Wirtschaftlichkeit oder daran, dass Brüssel grundsätzlich keinen Zug auf Gran Canaria finanzieren wollte; es scheiterte zunächst an einem Dokument. Für die Ausschreibung mussten die Anträge spätestens am 30. Januar 2024 vollständig eingereicht werden. Zu den zwingend erforderlichen Unterlagen gehörte eine Zustimmungserklärung des betreffenden Mitgliedstaates, also in diesem Fall Spaniens. Ferrocarriles de Gran Canaria reichte den Antrag fristgerecht ein, die erforderliche Zustimmung der spanischen Regierung fehlte aber. In der Tat, nach den Feststellungen des Europäischen Gerichts hatte sogar der spanische Staat bereits am 22. Dezember 2023 ausdrücklich mitgeteilt, dass er dem Projekt „nicht” zustimmte (!) und deshalb die erforderliche Erklärung nicht ausstellen würde. Das änderte sich zwar später (Madrid erteilte die Zustimmung schließlich doch, allerdings erst am 12. März 2024), da war aber die europäische Bewerbungsfrist bereits seit rund sechs Wochen abgelaufen. Die zuständige EU-Agentur CINEA lehnte deshalb den Antrag als unzulässig ab. Gran Canaria versuchte anschließend, die Zustimmungserklärung nachzureichen und die Entscheidung gerichtlich anzufechten, ohne Erfolg.
Bei dem fehlenden Dokument handelte es sich um die vorgeschriebene Zustimmungserklärung des spanischen Staates („Member State Agreement“). also gewissermaßen um das offizielle staatliche Plazet für den Förderantrag, nicht jedoch um eine finanzielle Bürgschaft oder eine Finanzierungszusage. Spanien musste damit bestätigen, dass es mit der Einreichung und Förderung des Projekts im Rahmen der europäischen CEF-Ausschreibung einverstanden war.
Das Gericht der Europäischen Union stellte in seinem Beschluss vom 11. Juni 2025 (Rechtssache T-335/24, Ferrocarriles de Gran Canaria vs. CINEA) klar, dass die Zustimmung des Mitgliedstaates kein nebensächliches Dokument, sondern eine zwingende Voraussetzung der Ausschreibung war. Das Gericht argumentiert dabei durchaus nachvollziehbar: Bei einer europaweiten Ausschreibung müssen für alle Bewerber dieselben Bedingungen gelten; würde einem Antragsteller gestattet, eine wesentliche Voraussetzung erst eineinhalb Monate nach Fristablauf zu erfüllen, wäre die Gleichbehandlung der übrigen Bewerber nicht mehr gewährleistet. Gran Canaria hatte unter anderem auf die Insellage, die Entfernung von der Zentralverwaltung und die notwendige Koordinierung verschiedener Behörden hingewiesen, das Gericht war davon wenig beeindruckt, denn solche Schwierigkeiten seien vorhersehbar und könnten daher keine höhere Gewalt darstellen. Auch der Hinweis auf die besondere Stellung der Kanarischen Inseln als Gebiet in äußerster Randlage der Europäischen Union half nicht weiter.
Die Klage wurde also teilweise wegen offensichtlicher Unzuständigkeit und im Übrigen als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Ferrocarriles de Gran Canaria muss zudem die Verfahrenskosten tragen.
Politisch ist die Angelegenheit schwerer zu erklären als juristisch, denn wir sprechen hier nicht über irgendein kleines kommunales Förderprogramm, sondern über eines der größten Infrastrukturprojekte in der Geschichte Gran Canarias mit einem Investitionsvolumen von ungefähr 1,5 bis 1,6 Milliarden Euro. Geplant ist eine rund 58 Kilometer lange Bahnstrecke vom Raum Santa Catalina in Las Palmas de Gran Canaria über Telde und den Flughafen bis in den touristischen Süden der Insel. Vorgesehen sind insgesamt 11 Bahnhöfe bzw. Stationen. Besonders interessant für den Süden wären die Verbindungen nach San Agustín, Playa del Inglés und Maspalomas/Meloneras. Damit würde erstmals eine schnelle Schienenverbindung zwischen der Hauptstadt, dem Flughafen, dem dicht besiedelten Südosten und dem wichtigsten Tourismusgebiet Gran Canarias entstehen. Für Einwohner des Südens wäre insbesondere die direkte Verbindung zum Flughafen und nach Las Palmas interessant. Umgekehrt könnte ein erheblicher Teil der täglich in den Süden pendelnden Arbeitnehmer eine Alternative zur Autobahn GC-1 erhalten. Der Zug wäre deshalb nicht lediglich ein touristisches Prestigeprojekt. Er soll vor allem eines der größten strukturellen Probleme der Insel entschärfen: die enorme Verkehrsbelastung auf der Nord-Süd-Achse.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung und Wichtigkeit sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass alle erforderlichen Erklärungen des spanischen Staates rechtzeitig vor Ablauf einer europäischen Ausschreibungsfrist vorliegen. Besonders problematisch ist dabei, dass Madrid die Zustimmung offenbar nicht einfach versehentlich verspätet übersandte. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Spanien die Ausstellung der erforderlichen Erklärung im Dezember 2023 zunächst ausdrücklich abgelehnt und seine Haltung erst später geändert. Man kann natürlich über die Sinnhaftigkeit eines Zuges auf Gran Canaria selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein, man kann über Kosten, Trassenführung, Fahrgastzahlen und Alternativen diskutieren, aber ein Projekt dieser Größenordnung sollte eine mögliche europäische Finanzierung nicht nur deshalb verlieren, weil sich die beteiligten spanischen Verwaltungen nicht rechtzeitig einigen.
Das Europäische Gericht hat nicht das Bahnprojekt selbst abgelehnt, es hat lediglich bestätigt, dass dieser konkrete Förderantrag wegen Nichterfüllung der formellen Voraussetzungen ausgeschlossen werden musste. Das Projekt selbst lebt weiter, und seit diesem missglückten europäischen Förderantrag hat sich trotzdem einiges bewegt. Im September 2025 unterzeichneten der spanische Staat, die Regierung der Kanarischen Inseln und die Inselregierung (Cabildo de Gran Canaria) ein gemeinsames Protokoll, mit dem die weitere Entwicklung und Finanzierung des Bahnprojekts politisch abgesichert werden soll. Im Juni 2026 wurde die darin vorgesehene gemeinsame Kommission tatsächlich eingesetzt. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen mehrjährigen Finanzierungsvertrag zwischen den beteiligten Verwaltungen vorzubereiten. Auch auf umweltrechtlicher Ebene hat das Projekt einen wichtigen Schritt geschafft: 2026 erhielt es die erforderliche positive Umweltverträglichkeitserklärung. Die Inselregierung hat außerdem bereits Mittel für die notwendigen Enteignungsverfahren bereitgestellt. Es handelt sich also keineswegs mehr nur um eine hübsche Zeichnung eines Zuges, der vielleicht irgendwann einmal über die Insel fahren soll.
Die Chancen dass der Zug tatsächlich gebaut wird sind also schon, meines Erachtens, deutlich größer als noch vor einigen Jahren. Technisch ist das Projekt weit fortgeschritten, die Umweltprüfung hat eine entscheidende Hürde genommen und inzwischen besteht ein ausdrücklicher politischer Konsens zwischen der Inselregierung Gran Canaria, der kanarischen Regierung und dem spanischen Staat, das Projekt weiterzuverfolgen. Aber ein Infrastrukturprojekt von rund 1,5 Milliarden Euro kann die Inselregierung selbstverständlich nicht allein finanzieren. Entscheidend wird deshalb sein, ob tatsächlich ein verbindlicher mehrjähriger Finanzierungsvertrag mit dem spanischen Staat zustande kommt und in welchem Umfang zusätzlich europäische Mittel aus künftigen Förderprogrammen mobilisiert werden können. Eine wichtige Gelegenheit, europäisches Geld dafür zu erhalten, wurde durch ein vermeidbares Versäumnis bzw. die verspätete politische Zustimmung der spanischen Zentralregierung verspielt, und das ist ärgerlich.
Politische Konsequenzen hatte dieser bemerkenswerte Vorgang bislang offenbar keine… Soweit ersichtlich, ist wegen der verlorenen europäischen Förderchance weder ein politischer Amtsträger zurückgetreten noch entlassen worden. Ebensowenig ist eine öffentliche Übernahme persönlicher politischer Verantwortung dafür erkennbar, dass der spanische Staat die erforderliche Zustimmung zunächst verweigerte und sie später erst nach Ablauf der europäischen Ausschreibungsfrist erteilte. Stattdessen bemühen sich aber wenigstens Madrid, die kanarische Regierung und die Inselregierung anschließend darum, die Finanzierung des Bahnprojekts auf anderem Wege sicherzustellen. Im September 2025 unterzeichneten die drei Verwaltungen hierzu ein gemeinsames Protokoll; im Juni 2026 wurde die entsprechende Begleitkommission eingesetzt, die nun insbesondere einen mehrjährigen Finanzierungsvertrag vorbereiten soll. Politisch scheint man die Angelegenheit damit eher unter „Problem beheben“ als unter „Verantwortung klären“ eingeordnet zu haben.