STEUERRECHT/SOZIALRECHT … Mit oder ohne Trauschein zusammenleben … Kanzlei Perez Alonso ..!!!
am 15. August 2022
STEUERRECHT/SOZIALRECHT. Mit oder ohne Trauschein zusammenleben?
Was ist besser?
Obwohl unverheiratete Paare immer mehr Rechte haben, gibt es in Spanien immer noch bestimmte (Steuer)vorteile, die nur für verheiratete Paare (oder eingetragene Partner) gelten:
Ehepaare oder eingetragene Partner können sich für die gemeinsame Besteuerung im Rahmen der Familienbesteuerung zusammen mit allen Mitgliedern der Familieneinheit (die beiden Ehegatten und alle minderjährigen oder behinderten Kinder, mit denen sie zusammenleben) entscheiden. Das bedeutet eine Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage um ca. 3.400 Euro, die auf das Gesamteinkommen des Paares angewandt wird. Diese Möglichkeit ist besonders günstig, wenn einer der Ehegatten nicht arbeitet oder ein geringeres Einkommen bezieht. In der Regel ist es (steuerrechtlich) ratsam zu heiraten, wenn mindestens einer der Ehegatten ein Jahreseinkommen von weniger als 8.000 Euro hat: . Bei der Einkommensteuer IRPF handelt es sich ja um eine progressive Steuer, also wenn alle Einkünfte zusammengerechnet werden, erhöht sich der Steuersatz. Es ist aber ratsam, jeden Einzelfall zu prüfen, um die am besten geeignete Entscheidung zu treffen, und natürlich heiratet man nicht nur aus steuerrechtlichen Gründen (). Erhält hingegen einer der Ehegatten eine Erstattung und der andere zahlt, können die Beträge bei der Steuererklärung miteinander verrechnet werden, was zu einer einzigen Erstattung oder einem einzigen Einkommen führt, ungeachtet des Güterstandes. Wenn keine Ehe besteht, ist die Option für die gemeinsame Besteuerung nur in der Steuererklärung eines der Ehegatten möglich, zusammen mit allen minderjährigen oder behinderten Kindern, mit denen sie zusammenleben;
aber die Ermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden wenn der andere Elternteil mit dem Kind zusammenlebt, was ein großer Nachteil für Paare ist, die sich für Kinder entscheiden, ohne vor den Traualtar zu treten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch “Código Civil” sieht in Spanien die Zugewinngemeinschaft vor, und erkennt die verwitweten Ehegatten als Zwangserben an (und räumt ihnen den Nießbrauch an einem Drittel des zur Verbesserung bestimmten Erbes ein).
Was die Witwen-/Witwerrente betrifft, so ist die Beantragung für verwitwete Ehegatten eine reine Formalität, die kaum formale Anforderungen stellt. Bei unverheirateten Partnern sind der Nachweis des Zusammenlebens und eine Reihe von finanziellen Anforderungen erforderlich.
Verheiratet oder verpartnert zu sein kann auch dazu bringen, dass man die Sozialhilfe nicht bekommt, weil das Sozialamt die familiären Gesamteinkommen berücksichtigt. Deshalb lassen sich einige Paare scheiden, um an den Genuss dieser Sozialhilfen zu kommen, auch wenn sie in der Tat weiter zusammenbleiben.
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