Eine Frage an die Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 5. Mai 2020

Eine Frage an die Kanzlei Perez Alonso …

FRAGE:
Sehr geehrter Herr Pérez Alonso,

mit großem Interesse verfolge ich auf Facebook Ihre Beiträge über die Kanaren zur momentanen Krise.

Sie sind für mich die zuverlässigsten an denen man sich orientieren kann.

Als Betroffener wurden für mich schon viele offene Fragen beantwortet.

Ein Thema wurde bisher noch nicht erwähnt und hätte deshalb dazu gerne mehr Informationen.

Ich habe letztes Jahr auf **** ein kleines Häuschen gekauft, wollte dann Anfang März 2020 kurz nach Deutschland reisen um etliche Sachen zu erledigen.

Mein Rückflug zur Insel Ende März wurde dann gecancelt.

Jetzt steht die Immobilie leer und ich bin in Deutschland.

Kann man als Eigentümer mit NIE Nummer einreisen?

Ich bin kein Resident, müsste mich jedoch um mein Haus und Garten etc. kümmern.
Gibt es dazu Sonderregelungen?

Ich glaube, daß diese Fragen sehr viele Eigentümer von Immobilien auf den Kanaren interessieren wird.

Es würde mich freuen, wenn Sie bei Gelegenheit dazu Stellung nehmen würden.

Gerne auch auf Facebook, ohne Namensnennung.
Vielen Dank im voraus.
Freundliche Grüße,
XX

ANTWORT: die Spanischen Grenzen sind gesperrt, ausser in wenigen Fällen (für Warentransporter, Leute die hier arbeiten, leute die hier fest wohnen).

Eigentum hier zu besitzen reicht nicht aus, um jetzt kommen zu dürfen.

Sie müssen eine Residencia oder (wahrscheinlich reicht das auch), mindestens eine Anmeldung bei der Gemeinde vorlegen können, oder einen ausserordentlich wichtigen Grund nachweisen können (z.B. dass ein enger Verwandter Pflegebedürftigt ist und Sie deswegen braucht). MfG., Pérez, abogado


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