Es gibt endlich ein Datum (4.6.2020) … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 20. Mai 2020

Es gibt endlich ein Datum (4.6.2020)

für die Rückkehr zur Normalität in der spanischen Justizverwaltung!

Wir Anwälte freuen uns, natürlich, weil wir bald wieder mehr oder weniger “normal” arbeiten werden. Aber als Bürger freuen wir uns auch, weil die Gerichte notwendig sind, um die Rechte unserer Mandanten zu schützen und durchzusetzen. Ein Land ohne funktionierende Gerichte ist ein gesetzloses und gefährliches Land, und deswegen hatten wir diese ganze Zeit, in der die Gerichten nicht normal funktionierten, ein ungutes Gefühl…

Am 4. Juni 2020 werden die bisher suspendierten Gerichtsverfahrenfristen nach 83 Tagen wieder anfangen zu laufen. Dies wird der Fall sein, wenn die Regierung heute im Abgeordnetenhaus die Genehmigung für eine neue Alarmperiode für die nächsten 15 Tagen erhält, was voraussichtlich geschehen wird (sonst werden sowohl die Verfahrensfristen als auch die Prozesse landesweit ab 00:00 Uhr vom 24. Mai reaktiviert, wie vom Consejo General del Poder Judicial am 9. Mai beschlossen wurde). Die gerichtlichen Fristen wurden am 14. März von der spanischen Regierung durch den Königlichen Erlass Nr. 463/2020 vom 14. März ausgesetzt (also sofort, schon mit dem selben Erlass an dem der Alarmzustand beschlossen wurde).

Die in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Fristen und Zeiträume, die aufgrund des Alarmzustands ausgesetzt wurden, sind von Anfang an neu zu berechnen, und daher ist der erste Tag der Berechnung der nächste Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die Aussetzung des entsprechenden Verfahrens ihre Wirkung verliert. Obwohl die Verfahrensfristen ausgesetzt wurden, haben Richter Urteile und andere Beschlüsse erlassen und sie auch verkündet, und wir Anwälte durften auch Klagen einreichen (die aber so gut wie garnicht bearbeitet wurden). Die Fristen für die Einreichung von Beschwerden gegen Urteile und andere Beschlüsse die die Verfahren beenden und während der Aussetzung des Alarmzustands mitgeteilt wurden, sowie diejenigen, die innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Aufhebung der ausgesetzten Verfahrensfristen mitgeteilt werden, wurden verlängert, so dass sie gestaffelt über einen längeren Zeitraum eingereicht werden können und sich nicht auf einige Tage nach der vorgenannten Aufhebung konzentrieren müssen.

In den kommenden Wochen wird mit einer deutlichen Zunahme der Klageerhebung und der gerichtlichen Tätigkeit gerechnet. Die Mehrheit (ca. 70%) der Gerichtsbediensteten ist zu Hause geblieben, ohne arbeiten zu können (das Home Office hat überhaupt nicht funktioniert da es dazu keine Mittel gab!) und wird bis zum 7. Juni (dem Datum, an dem diese 15-tägige Periode des neuen Alarms endet) allmählich wieder an die Arbeit zurückkehren.

Die zahlreichen Verfahren wegen Mietverträgen, Schulden, Konkurse und Familienverfahren (vor allem Scheidungen und Änderungen von Familienmaßnahmen sowie Unterhaltsvollstreckungen) werden die spanischen Gerichte in den kommenden Monaten überlasten. Aus diesem Grund wurde beschlossen, dass die Gerichte ausnahmsweise auch nachmittags und im Monat August arbeiten werden.

Foto: Gerichthaus in Las Palmas de Gran Canaria.

Kanzlei Pérez Alonso.


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