FAHRERFLUCHT UND UNTERLASSENE HILFELEISTUNG ..!!!

am 30. Januar 2020

FAHRERFLUCHT UND UNTERLASSENE HILFELEISTUNG …

📌 Wenn ihr in Spanien in einem kleinen Unfall verwickelt gewesen seid (nur mit Sachschäden, ohne schwere Verletzte oder Tote) und davon flieht (ohne Eure Daten zu hinterlassen, z.B. um die Schäden nicht zu bezahlen), begeht ihr “Fahrerflucht” als Ordnungswidrigkeit. Werdet ihr dann ertappt, verhängt die Polizei eine Geldstrafe.

đź“Ś Wenn ihr aber in einem Unfall mit schweren Verletzten (mit oder ohne Schuld) verwickelt gewesen seid, oder ihn bemerkt ohne daran beteiligt zu sein, und trotzdem nicht versucht habt dem Opfer zu helfen, obwohl es auf Eurer Hilfe angewiesen war, begeht ihr keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine richtige Straftat (Unterlassene Hilfeleistung).

📌 Wenn ihr in einem schweren Unfall (mit Toten oder schweren Verletzten) verwickelt gewesen seid (mit oder ohne eigene Schuld), aber das Opfer Eure Hilfe nicht braucht (weil es bereits tot ist oder ihm schon geholfen wird), und ihr vom Platz flieht, begeht ihr eine strafrechtlich relevante “Fahrerflucht”. Die Straftat wird härter bestraft, wenn man den Unfall schuldhaft verursacht hat.

đź“Ś Ausserdem bestraft das spanische Strafgesetzbuch auch mit Freiheitsstrafen und FĂĽhrerscheinentzug diejenigen die schuldhaft schwere Verletzungen oder Tote verursacht haben.

(Quelle: Kanzlei Perez Alonso)


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