Führerschein-Gültigkeit: Fristen für den Umtausch ..!!!

am 26. Februar 2020

Führerschein-Gültigkeit: Fristen für den Umtausch …

So lange gilt der Führerschein …

Der Pkw-Führerschein war früher unbegrenzt gültig. Inzwischen gibt es aber den EU-Führerschein – und europaweit einheitliche Fristen. Spätestens nach 15 Jahren muss der Lappen neu ausgestellt werden!Obwohl es den EU-Führerschein bereits seit fast 30 Jahren gibt, haben viele Autofahrer nach wie vor den roten oder sogar grauen “Lappen” dabei. Zu erkennen sind die Personen auf dem Foto – Jahrzehnte nach der Aufnahme – oft nicht mehr. Das, und die Forderung nach einem möglichst aktuellen Fälschungsschutz, haben die Europäische Union dazu veranlasst, einheitliche EU-Führerscheine auszugeben und vereinfachte Regelungen zur Geltungsdauer zu erlassen. Seit 2013 wird diese Vorschrift auch in Deutschland umgesetzt – und die Tage des lebenslang gültigen Führerscheins sind gezählt.

Gültigkeit des Pkw-Führerscheins (Klasse B)

Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang – danach müssen sie erneuert werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist dafür aber nicht nötig, es reicht die erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. Deutschland verzichtet bei der Verlängerung des Pkw-Führerscheins auch auf eine Gesundheitsprüfung. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, der muss keine schwerwiegenden Folgen befürchten. Neben einem Verwarnungsgeld gibt es lediglich die Aufforderung, sich um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.

Achtung: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw-Führerscheine sind – egal, ob es sich um den grauen oder rosafarbenen Lappen handelt oder bereits um einen Karten-Führerschein – auch nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Fristen: Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Wenn ein Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, dann muss sein Inhaber ihn in den kommenden Jahren bei der Führerschein-Stelle umtauschen. Dafür werden ein neues Passbild und der alte Führerschein benötigt, die Gebühren betragen ungefähr 25 Euro.Um zu verhindern, dass Millionen von Bundesbürgern kurz vor Ende der Umtausch-Frist im Jahr 2033 die Ämter überlasten, wollte der Gesetzgeber den Tausch nach Geburtsjahr beziehungsweise nach Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt regeln.Geplant war, dass Fahrer mit Geburtsjahren zwischen 1953 und 1970 ihren Lappen bis Anfang 2023 umtauschen müssen, alle jüngeren Führerscheininhaber sollten ein Jahr mehr Zeit bekommen. Für alle zwischen 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sollten außerdem eigene Fristen gelten, sie sollten planmäßig nach Ausgabejahr gestaffelt bis spätestens 19.01.2033 ausgetauscht werden. Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben ohnehin automatisch eine 15-jährige Gültigkeit.Diese vom Verkehrsausschuss im Bundesrat vorgeschlagenen Fristen konnten allerdings im Bundestag bislang nicht durchgesetzt werden, und nach aktuellem Stand verfolgt der Gesetzgeber die Fristsetzung auch nicht weiter. Der Stichtag, bis zu dem alle alten Führerscheine umgetauscht werden müssen, bleibt also der 18. Januar 2033.

Ist auch der Motorradführerschein (Klasse A) befristet?

Der Motorradführerschein (Klasse A) gilt bislang unbefristet, zukünftig muss aber auch er, wie der Pkw-Führerschein, spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür allerdings nicht nötig. Für den Motorradführerschein gilt die gleiche Tauschfrist wie beim Pkw-Führerschein.

Was gilt für den Lkw-Führerschein (Klasse C)?

Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig, danach wird eine Verlängerung nötig, für die eine Gesundheits-untersuchung und ein augenärztlicher Test benötigt werden. C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Lappen nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig.

Die Führerscheine für die schweren Lkw der Klassen C und CE sind ebenfalls nur fünf Jahre gültig, und müssen dann – unter Vorlage eines ärztlichen Attests und eines Sehtests – verlängert werden. Zusammen mit den nötigen Untersuchungen kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins rund 150 bis 200 Euro. Achtung, anders als beim Pkw-Führerschein drohen beim Lkw-Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein höhere Strafen: Hier macht die Justiz nämlich keine Unterscheidung, ob der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis hatte oder nicht. Das führt mindestens zu einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall wird sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig. Wer vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, der kann das innerhalb weniger Wochen oder Monate problemlos nachholen – er darf nur in diesem Zeitraum keinen Lkw fahren. Erst nach mehreren Jahren muss man damit rechnen, eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.

Wie lange gilt der Busführerschein (Klasse D)?

Für Bus-Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE gelten die gleichen Fristen wie für Lkw. Das heißt, nach fünf Jahren muss der Führerschein erneuert werden. Busfahrer müssen neben dem Passbild und einem augenärztlichen Gutachten auch eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung vorlegen und einen erfolgreich absolvierten Funktions- und Leistungstest nachweisen. Auch hier droht im Falle einer versäumten Verlängerung ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Autor: Michael Gebhardt (Auto-Bild)


Radio PrimaVera

Jetzt läuft
TITLE
ARTIST

Background