Kanzlei Perez Alonso … Achtung bei losen Gegenständen im Auto …

Achtung bei losen Gegenständen im Auto: In Spanien droht ein Bußgeld!
Die Einkaufstasche auf dem Rücksitz, der Laptop auf dem Beifahrersitz oder lose Koffer und andere Gegenstände im Kofferraum: können in Spanien zu einem Bußgeld führen.
Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 14 Abs. 1 der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación). Danach muss die in einem Fahrzeug transportierte Ladung so angeordnet und erforderlichenfalls gesichert sein, dass sie nicht verrutschen, ganz oder teilweise herunterfallen oder sich auf gefährliche Weise bewegen kann. Außerdem darf sie die Stabilität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Diese Vorschrift gilt sowohl für LKWs, Lieferwagen oder gewerbliche Transporte, als auch für den ganz normalen Pkw und die darin mitgeführten Gegenstände.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder lose Gegenstand im Auto automatisch verboten ist; entscheidend sind die konkreten Umstände: Um welchen Gegenstand handelt es sich? Wie schwer und groß ist er? Wo befindet er sich? Kann er bei einer Vollbremsung, einer scharfen Kurve oder einem Ausweichmanöver gefährlich verrutschen oder durch das Fahrzeug geschleudert werden? Eine leichte Jacke auf dem Rücksitz ist daher offensichtlich anders zu beurteilen als beispielsweise eine schwere Werkzeugkiste, ein ungesicherter Koffer oder eine Getränkekiste.
Besondere Vorsicht ist auch bei Gegenständen im Fußraum geboten. Können diese während der Fahrt in den Bereich der Pedale gelangen oder den Fahrer anderweitig behindern, kommen zusätzlich die Vorschriften über die erforderliche Bewegungsfreiheit und Aufmerksamkeit des Fahrers in Betracht.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung kann als schwere Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden (bei rechtzeitiger freiwilliger Zahlung kann grundsätzlich die im spanischen Verkehrsrecht vorgesehene Ermäßigung um 50 % in Anspruch genommen werden. Damit ist allerdings grundsätzlich der Verzicht auf Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid verbunden)“.
Unabhängig von der möglichen Geldbuße sollte man das Thema nicht unterschätzen. Bei einer Vollbremsung kann selbst ein alltäglicher Gegenstand aufgrund der auftretenden Kräfte zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt (auch im Urlaub auf Gran Canaria): Schwere Gegenstände möglichst im Kofferraum verstauen und Gepäck so unterbringen bzw. sichern, dass es sich während der Fahrt nicht gefährlich bewegen kann.
Ach so Freunde, auch die Wasserflasche sollte besser nicht durchs Auto rollen. Nicht nur wegen der möglichen 200 Euro. 😉
Kanzlei Pérez Alonso.