Kanzlei Perez Alonso – Das Fremdenverkehrsamt gewinnt einen neuen Kampf gegen Ferienhäuser in Maspalomas …
am 22. August 2025
22.08.2025 – Das Fremdenverkehrsamt gewinnt einen neuen Kampf gegen Ferienhäuser in Maspalomas.
In Maspalomas, wo die Sonne ebenso greifbar ist wie der Beton der Resorts, entfaltet sich das Leben unter dem Versprechen uneingeschränkter Freiheit. Doch unter dieser Oberfläche aus Freizeit und Genuss tobt ein stiller, fast unsichtbarer Kampf zwischen dem Ehrgeiz des Einzelnen und dem eisernen Griff des Gesetzes. Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln fällte kürzlich mit der eisernen Präzision seiner Lordschaften ein Urteil, und in seinen Zeilen lässt sich eine Wahrheit lesen, die über den Gerichtssaal hinaus nachhallt: In manchen paradiesischen Winkeln hat die Freiheit ihren Preis, der nicht in Euro gemessen wird, sondern in der Sturheit eines unerschütterlichen Prinzips.
Im Mittelpunkt der Geschichte steht Tendencia Live SL, ein Unternehmen, das mit dem Scharfsinn eines modernen Unternehmers in einer Wohnung im Tisalaya Park Complex am Campo Internacional de Maspalomas die Möglichkeit für ein Ferienhaus namens „Strahouse“ erkannte. Ein Bekenntnis zu Flexibilität und zur individuellen Rentabilität eines Ziegelsteinblocks unter freiem Himmel. Doch der Inselrat von Gran Canaria, mit seinem Tourismusverband als ausführendem Organ, sah das anders. Im November 2023 erklärte ein umfassendes Dekret die Fortsetzung der Tätigkeit für „unmöglich“. Eine administrative Schließung, die für Tendencia Live eine direkte Beleidigung ihres Geschäfts darstellte.
Der Streit verlagerte sich erwartungsgemäß vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Nr. 3 von Las Palmas wies die Klagen des Unternehmens im Juli 2024 ab. Das erste Scharmützel war verloren. Doch die Investitionsdynamik ließ sich nicht so leicht dämpfen. Die Berufung vor dem Obersten Gerichtshof war die nächste Runde.
Das Gesetz des Komplexen: Wo die Einstellung des Ausbeuters nicht das Ganze zerstört
Der Kern des Streits ist so einfach wie unversöhnlich: Kann eine Wohnung, die in einem Touristenkomplex konzipiert ist, ihre kollektive Identität aufgeben und unabhängig als Ferienhaus betrieben werden? Tendencia Live SL argumentierte, dass der Tisalaya-Komplex keinen einzigen Tourismusbetreiber mehr habe und selbst neue Stadtentwicklungspläne dem Grundstück seinen rein touristischen Charakter genommen hätten. Wenn der „Betreiber“ nicht mehr existiert, wenn die „Eröffnungslizenz und die touristische Klassifizierung“ verschwunden sind, warum nicht einen Alleingang wagen? Die Logik des Unternehmers angesichts der Rigidität des Gesetzes.
Die Verwaltungsgerichtskammer unter Vorsitz von Frau Inmaculada Rodríguez Falcón und mit Frau María de las Mercedes Martín Olivera als Berichterstatterin fällte jedoch ein klares Urteil. Mit einer Entschiedenheit, die keine Kompromisse duldet, wies sie die Berufung von Tendencia Live SL ab. Die Begründung war einfach und lapidar: das Prinzip der „Betriebseinheit“.
Dieses Gericht hatte bereits vor wenigen Monaten, im Februar 2025, über einen „identischen“ Fall entschieden, der denselben Tisalaya Park-Komplex betraf. Und das neue Urteil bekräftigt diese unerschütterliche Wahrheit: Tisalaya Park ist als „Touristenwohnungen“ registriert und dort als „Betriebseinheit“ eingetragen, und in diesem Register ist die „Betriebseinheit“ ein unverhandelbares Prinzip. Es spielt keine Rolle, ob der Tourismusbetreiber seinen Betrieb eingestellt hat; der eigentliche Charakter des Komplexes, sein Zweck, der auf eine individuelle Verwaltung ausgelegt ist, hat Vorrang vor den individuellen Wünschen jedes Eigentümers. Es geht nicht darum, ob es einen Hotelier gibt, sondern um die Natur des Grundstücks und des Komplexes.
Letztendlich hat das Gesetz gesprochen. Der Anspruch, eine Wohnung als Ferienhaus zu monetarisieren, so legitim er in der digitalen Wirtschaft auch erscheinen mag, kollidiert mit der Beharrlichkeit einer Planung, die bestimmte touristische Räume als unteilbare Einheiten betrachtet. Das Urteil vom 21. Mai 2025 legt dem Beschwerdeführer zudem Kosten bis zu einer Obergrenze von 900 Euro auf. Ein geringer finanzieller Preis für eine große Lektion: Im Tourismus von Maspalomas sind die Spielregeln festgeschrieben, und selbst die Sonne, egal wie heiß sie ist, kann sie nicht schmelzen. Das Spiel könnte noch einen letzten Zug haben: eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof. Doch vorerst ist das Echo in den Justizsälen eindeutig: Die Einheitlichkeit des Betriebs im Paradies von Maspalomas, egal wie sehr sie untergraben wird, bleibt unerschütterlich.
Im Mittelpunkt der Geschichte steht Tendencia Live SL, ein Unternehmen, das mit dem Scharfsinn eines modernen Unternehmers in einer Wohnung im Tisalaya Park Complex am Campo Internacional de Maspalomas die Möglichkeit für ein Ferienhaus namens „Strahouse“ erkannte. Ein Bekenntnis zu Flexibilität und zur individuellen Rentabilität eines Ziegelsteinblocks unter freiem Himmel. Doch der Inselrat von Gran Canaria, mit seinem Tourismusverband als ausführendem Organ, sah das anders. Im November 2023 erklärte ein umfassendes Dekret die Fortsetzung der Tätigkeit für „unmöglich“. Eine administrative Schließung, die für Tendencia Live eine direkte Beleidigung ihres Geschäfts darstellte.
Der Streit verlagerte sich erwartungsgemäß vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Nr. 3 von Las Palmas wies die Klagen des Unternehmens im Juli 2024 ab. Das erste Scharmützel war verloren. Doch die Investitionsdynamik ließ sich nicht so leicht dämpfen. Die Berufung vor dem Obersten Gerichtshof war die nächste Runde.
Das Gesetz des Komplexen: Wo die Einstellung des Ausbeuters nicht das Ganze zerstört
Der Kern des Streits ist so einfach wie unversöhnlich: Kann eine Wohnung, die in einem Touristenkomplex konzipiert ist, ihre kollektive Identität aufgeben und unabhängig als Ferienhaus betrieben werden? Tendencia Live SL argumentierte, dass der Tisalaya-Komplex keinen einzigen Tourismusbetreiber mehr habe und selbst neue Stadtentwicklungspläne dem Grundstück seinen rein touristischen Charakter genommen hätten. Wenn der „Betreiber“ nicht mehr existiert, wenn die „Eröffnungslizenz und die touristische Klassifizierung“ verschwunden sind, warum nicht einen Alleingang wagen? Die Logik des Unternehmers angesichts der Rigidität des Gesetzes.
Die Verwaltungsgerichtskammer unter Vorsitz von Frau Inmaculada Rodríguez Falcón und mit Frau María de las Mercedes Martín Olivera als Berichterstatterin fällte jedoch ein klares Urteil. Mit einer Entschiedenheit, die keine Kompromisse duldet, wies sie die Berufung von Tendencia Live SL ab. Die Begründung war einfach und lapidar: das Prinzip der „Betriebseinheit“.
Dieses Gericht hatte bereits vor wenigen Monaten, im Februar 2025, über einen „identischen“ Fall entschieden, der denselben Tisalaya Park-Komplex betraf. Und das neue Urteil bekräftigt diese unerschütterliche Wahrheit: Tisalaya Park ist als „Touristenwohnungen“ registriert und dort als „Betriebseinheit“ eingetragen, und in diesem Register ist die „Betriebseinheit“ ein unverhandelbares Prinzip. Es spielt keine Rolle, ob der Tourismusbetreiber seinen Betrieb eingestellt hat; der eigentliche Charakter des Komplexes, sein Zweck, der auf eine individuelle Verwaltung ausgelegt ist, hat Vorrang vor den individuellen Wünschen jedes Eigentümers. Es geht nicht darum, ob es einen Hotelier gibt, sondern um die Natur des Grundstücks und des Komplexes.
Letztendlich hat das Gesetz gesprochen. Der Anspruch, eine Wohnung als Ferienhaus zu monetarisieren, so legitim er in der digitalen Wirtschaft auch erscheinen mag, kollidiert mit der Beharrlichkeit einer Planung, die bestimmte touristische Räume als unteilbare Einheiten betrachtet. Das Urteil vom 21. Mai 2025 legt dem Beschwerdeführer zudem Kosten bis zu einer Obergrenze von 900 Euro auf. Ein geringer finanzieller Preis für eine große Lektion: Im Tourismus von Maspalomas sind die Spielregeln festgeschrieben, und selbst die Sonne, egal wie heiß sie ist, kann sie nicht schmelzen. Das Spiel könnte noch einen letzten Zug haben: eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof. Doch vorerst ist das Echo in den Justizsälen eindeutig: Die Einheitlichkeit des Betriebs im Paradies von Maspalomas, egal wie sehr sie untergraben wird, bleibt unerschütterlich.
Tagged as #GranCanaria Claus Westedt Gran Canaria Hallo Gran Canaria José Antonio Pérez Alonso Kanaren Kanarenmarkt Kanarische Inseln Kanzlei Perez Alonso Las Palmas Leben auf Gran Canaria Lokalnachrichten Maspalomas moin Gran Canaria Nachrichten news Peter Betz Playa del Ingles RadioPrimaVeraGranCanaria RPVGC