Kanzlei Perez Alonso …HILFE DER KANARISCHEN REGIERUNG FÜR BEDÜRFTIGTE OHNE EINKOMMEN ENDLICH GENEHMIGT ..!!!

am 22. April 2020

WICHTIGE NACHRICHT!

HILFE DER KANARISCHEN REGIERUNG FÜR BEDÜRFTIGTE

OHNE EINKOMMEN ENDLICH GENEHMIGT …

Endlich! Der Erlass der kanarischen Regierung, der schon am Samstag der letzten Woche vom kanarischen Präsidenten angekündigt wurde, ist heute im Landesgesetzblatt Boletín Oficial de Canarias (BOC) veröffentlicht worden! Siehe Link zum Gesetzblatt hier: http://sede.gobcan.es/boc/boc-a-2020-079-1349.pdf. Als erstes Bundesland in Spanien haben die (nicht so sehr vom Virus, aber besonders von der touristischen Krise geplagten) Kanaren beschlossen, dass diejenigen, die keine Einkommen haben, einmalig, eine finanzielle Hilfe bekommen sollen. Damit schützt man viele die in Not sind, die aber bisher von den bisherigen Maßnahmen nicht erfasst wurden. Diese Aktion wird ca. 16 Millionen Euro kosten, und davon werden ca. 40.000 Familien bzw. 100.000 Personen profitieren. 350 Beamten der kanarischen Regierung sollen für eine schnelle Bearbeitung der Anträge sorgen. Die spanische Regierung hat auch angekündigt, bald eine ähnliche aber “permanente”Hilfe für Bedürftigte einführen zu wollen, die vielleicht schon im Mai in Kraft treten könnte. Die kanarische Regierung erwartet darum, dass die Bedürftigten so erstmal die kanarische Hilfe bekommen, und anschließend die gesamtspanische.

📌 BEDINGUNGEN:
1.- Auf den Kanaren fest zu wohnen (nicht unbedingt offiziell “Resident”sein!). Staatsangehörigkeit ist egal.
2.- Volljährig zu sein
3.- Keine Einkommen zu haben
4.- Das eigene Eigentum darf nicht mehr als 50.000 € Wert sein. Dabei wird das eigene Haus nicht berücksichtigt, egal was für ein Wert es hat.
5.- Nicht schon anders versorgt sein (z.B. weil man im Gefängnis sitzt und dadurch eine Bleibe und Essen erhält).

📌 Die Hilfe ist diese (nur einmalig!).
– 367 € wenn man allein lebt,
– 415 € wenn man zu zweit wohnt, also für eine zweiköpfige Familie,
– 453 € wenn man zu dritt wohnen,
– und 478 €, wenn sie zu viert wohnt.

📌 Diese Hilfe wird man sehr einfach und unbürokratisch beantragen können, einfach mit einem Anruf an die Nummer 012, oder mit einem Antrag durch die Webseite der kanarischen Regierung (“sede electrónica: https://sede.gobcan.es/dsidj/).On den ersten Tagen dürfen nur Leute mit Kindern den Antrag stellen, danach alle anderen.

📌 Außerdem hat die kanarische Regierung auch in diesem Erlass beschlossen, dass die ca. 50.000 Bewohner der ca. 17.000 Sozialwohnungen auf en Kanaren während der Coronaviskrise (aber mindestens zwei Monate lang) keine Miete zahlen müssen.

📌 Die Regierung hat ebenfalls die Höhe der normalen “prestación canaria de inserción” (kanarische Sozialhilfe) rückwirkend ab Januar 202 erhöht. Man hat auch die automatische Verlängerung dieser Hilfe beschlossen (also der Begünstigte muss die Hilfe nicht wieder beantragen nach Ende der ursprünglichen Frist), und die provisorische Erteilung der Hilfe (wenn das Sozialamt bereits den Fall positiv geprüft hat) auch wenn die ganze verwaltungsrechtliche Prozedur noch nicht zu Ende ist, wenn die Begünstigten keine Einkommen und kein Eigentum über 50.000 €) haben


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