Kanzlei Perez Alonso informiert … SIND SIE PLEITE? … ES GIBT VIELLEICHT DOCH EINE MÖGLICHKEIT ..!!!

am 22. April 2020

SIND SIE PLEITE?

SEHEN SIE VOR LAUTER SCHULDEN KEINEN AUSWEG?

ES GIBT VIELLEICHT DOCH EINE MÖGLICHKEIT!

🔸️Die heutige Situation ist oft zum Verzweifeln. Viele sehen keine Lösung mehr, sie müssen ihre Geschäfte schliessen, sie haben Schulden bei der Sozialversicherung, beim Finanzamt, bei Lieferanten, bei ehemaligen Angestellten, bei Darlehensgebern… Dazu sehen wegen dieser vedammten Coronaviruskrise die Aussichten in der nahen Zukunft leider nicht gerade rosig aus.

🔸️Wenn jemand pleite geht, erhalten meistens die Gläubiger kaum was von ihren ursprünglichen Forderungen. Der Schuldner aber bleibt viele Jahre lange verschuldet, oder sogar sein Leben lang, er versteckt oft das was er hat damit es nicht gepfändet wird, oder arbeitet nur schwarz, und manche Gläubiger (besonders das Finanzamt und die Sozialversicherung!) verfolgen ihn auch auch sein Leben lang, mit der Hoffnung, etwas zu bekommen. Der Gläubiger wagt nicht mehr was zu unternehmen, arbeitet für jemanden und verdient (mindestens offiziell) nur gerade so wiel, dass ihm nichts o der nicht viel gepfändet werden kann. So eine Situation verursacht dass weder die Gläubiger was erhalten, noch der Schulner sich wieder im Leben wirtschlaftlich erholen kann. Die Allgemeinheit hat auch nichts davon, wenn jemand für immer und ewig finanziell unterdrückt bleibt. Es wäre (ob sehr gerecht oder nicht) also viel praktischer für alle, dass er einen Teil seiner Schulden zurückzahlt, und der Rest erlassen wird, damit die Gläubiger mindestens was erhalten, und der Schuldner wieder neu anfangen kann, und die Gesellschaft auch einen mündigen anständigen Bürger zurückbekommt.

Wenn eine Firma kaputtgeht, gibt es schon seit immer Bankrottprozesse. Für Selbstständige oder Privatpersonen gibt es in Spanien erst seit 2015 (Real Decreto Ley 1/2015) das „Gesetz der Zweiten Chance“, „Ley de Segunda Oportunidad“ auf Spanisch.

🔸️WER DARF DIESEN ANTRAG STELLEN?

Jeder der zahlungsunfähig geworden ist (Privatpersonen, Selbständige, aber keine Gesellschaften), mit folgenden Bedingungen:

1.- Die Pleite-Situation darf nicht böswillig oder grob fahrlässig verursacht worden sein.

2.- Er darf auch wegen bestimmten nicht vorbestraft sein (Steuerbetrug, Betrug gegen die Sozialversicherung, Straftaten gegen seine ehemaligen Angestellten).

3.- Wenn man arbeitslos war, darf man in den letzten 4 Jahren keinen Job ohne triftigen Grund abgelehnt haben.

4.- Schulden unter 50 Millionen Euro, weniger als 50 Angestellte.

5.- Nicht schon von einem solchen Antrag in den letzten 5 Jahren profitiert zu haben.

🔸️WIE MACHT MAN DAS?

1.- Der Antrag soll bei einem Notar gestellt werden des Ortes wo man seinen Wohnsitz hat (bei Privatpersonen) oder beim Handelsregister (bei Selbständigen). Dem Antrag muss man bestimmte Unterlagen beifügen, sowie einen Zahlungsplan (Vorschlag von Teilerlass und Ratenzahlungen, nicht länger als 10 Jahre lang). Die Einreichung des Antrages stoppt alle Vollstreckungen gegen den Schuldner. Der Notar/Handelsregisterbeamte ernennt dann einen Konkursverwalter, der alle Gläubiger zu einer Versammlung ruft. Wenn man einig wird, dann hat sich das erledigt, der Notar/Beamte beglaubigt die Einigung und diese wird im Bankrottregister veröffentlicht.

2.- Wenn man sich nicht einig wird, dann muss man einen zweiten Antrag beim Handelsgericht wiederholen, der dann entscheiden wird. Der Prozess dauert im Normalfall ca. ein Jahr.

3.- Wenn der Schuldner fünf Jahre lang die Hälfte bezahlt von seinen nicht pfändbaren Einkommen, kann ihm die Schuld vom Richter endgültig erlassen werden.

4.- Der Schuldenerlass kann vom Gericht revidiert werden wenn der Schuldner pfändbare Einkommen oder Güter versteckt, straffällig wird, die nicht erlassenen Raten nicht bezahlt, oder auf einmal erheblich wohlhabender wird (z.B durch eine Erbschaft oder Lotterie).

🔸️KOSTEN.

1.- Um das zu bezahlen muss man sich das leider Gottes schon leisten können, auch wenn man pleite ist! Man braucht ja einen Anwalt, man muss bestimmte buchhalterische Unterlagen einreichen (die der Steuerberater vorbereiten soll, und er bewegt keinen Finger mehr wenn seine offenen Rechnungen nicht vorher bezahlt worden sind!), man muss den Notar oder Handelsregister bezahlen, man muss den Konkursverwalter bezahlen, man muss bestimmte veröffentlichungen bezahlen. Das kostet in der Tat mehrere Tausende von Euros. Meistens zahlen Freunde oder Verwandten des Schuldners diese Summen, da die Schuldner selbst nicht in der Lage sind.

2.- Aus verschiedenen Gründen beantragen die wenigsten Prozesskostenhilfe. In diesen Fällen habt Ihr Recht auf Prozesskostenhilfe: https://www.mundojuridico.info/requisitos-reconocimiento-j…/. Dann wird Euch irgend ein kostenloser Anwalt und einen Prozessbevollmächtigten zugewiesen (man darf ihn leider nicht wählen!) und der Staat übernimmt auch 80% der Notarkosten und die Kosten der Veröffentlichungen.

🔸️Gerne kann Euch unsere Anwaltskanzlei so helfen:
– Wir können Euch konkret in dieser Sache orientieren,
– Wir können den Fall komplett übernehmen,
– Wir können Euch helfen helfen, Prozesskostenhilfe zu beantragen,
– Und wir können Euch sogar weiterhelfen, nachdem Ihr diese Prozesskostenhilfe erhalten habt, um alles zu kontrollieren und um Euch fachlich und sprachlich zu unterstützen.


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