Kanzlei Perez Alonso … Nicht-beitragsabhängige Renten in Spanien …
am 23. August 2025
„PENSIONES NO CONTRIBUTIVAS“ IN SPANIEN (Nicht-beitragsabhängige Renten in Spanien)
Nicht-beitragsabhängige Renten stellen in Spanien ein zentrales Instrument zur Sicherung des Existenzminimums dar. Sie richten sich an Personen, die aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation nicht in das beitragsbasierte System eingebunden sind (sehr oft Frauen, die wegen ihrer jahrelangen Rolle als Hausfrau keine ausreichenden Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben). Auch ausländische Staatsangehörige unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; diese haben denselben Anspruch auf diese Leistungen, sofern sie sich rechtmäßig in Spanien aufhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die „Pensiones No Contributivas“ (PNC) sind staatliche Leistungen mit dem Ziel, soziale Mindeststandards zu gewährleisten. Rechtsgrundlage bilden Artikel 41 der spanischen Verfassung sowie der konsolidierte Text der Ley General de la Seguridad Social (Real Decreto Legislativo 8/2015). Zuständig für die Verwaltung ist das Imserso, insbesondere im Bereich der Alters- und Invaliditätsrenten, während die Anerkennung des Anspruchs durch das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erfolgt.
Die PNC können sowohl von spanischen Staatsangehörigen als auch von Ausländern beantragt werden. Voraussetzung ist stets ein nachweislich rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien. Auch Nicht-EU-Bürger können, sofern sie die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben erfüllen, Zugang zu diesen Leistungen erhalten.
Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen:
a) Nicht-beitragsabhängige Altersrente
– Mindestalter: 65 Jahre.
– Wohnsitzanforderung: Mindestens 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien ab Vollendung des 16. Lebensjahres, davon 2 Jahre unmittelbar vor Antragstellung.
– Einkommensgrenze: Nur bei geringen oder fehlenden Einkünften, angepasst an die wirtschaftliche Situation des Haushalts.
b) Nicht-beitragsabhängige Invaliditätsrente
– Alter: Antragsteller zwischen 18 und 65 Jahren. Die Leistung endet mit Erreichen des Rentenalters.
– Invalidität: Anerkannter Behinderungsgrad von mindestens 65 %, festgestellt durch die (spanischen) zuständigen medizinischen Dienste.
-Wohnsitz: Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien, davon 2 Jahre unmittelbar vor Antragstellung.
– Einkommensgrenze: Auch hier ist ein sehr niedriges Einkommensniveau nachzuweisen.
Im Jahr 2025 beträgt die monatliche Grundrente 542,85 €, was einem Jahresbetrag von 6.514,20 € entspricht. Zusätzlich kann eine jährliche Beihilfe von 525 € für Mietaufwendungen gewährt werden. Die Rentenbeträge werden regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, sodass in den kommenden Jahren weitere Anhebungen vorgesehen sind.
Für die Antragstellung sind neben dem Antragsformular insbesondere vorzulegen:
– Gültiger Reisepass oder Ausweisdokument,
– NIE bzw. TIE,
– Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes (Empadronamiento),
– ggf. Nachweise über Familienstand und wirtschaftliche Verhältnisse.
Natürlich helfen wir Euch gerne bei der konkreten Antragstellung.
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