Keine Zeitbegrenzung für Wandern und Sportaktivitäten ..!!!

am 1. Mai 2020

01.05.2020:

Zeitbegrenzung für Wandern und Sportaktivitäten ..???

Das Official State Gazette (BOE) stellt heute Morgen einige der Zweifel klar, die der Gesundheitsminister Salvador Illa gestern nicht über die Genehmigung für Spaziergänge und körperliche Aktivitäten für Erwachsene ab morgen klären konnte.
Die Gesundheitsverordnung 380/2020 sieht schließlich keine zeitliche Begrenzung für diese Ausflüge vor, um zu Wandern und Sport zu treiben.
In den Gesundheitsanweisungen wird auch betont, dass „so weit wie möglich“ körperliche Aktivitäten „kontinuierlich durchgeführt werden müssen, um unnötige Stopps auf Straßen oder Plätzen zu vermeiden“.
„Wenn es aufgrund der körperlichen Verhältnisse der Person, die die Aktivität ausführt, notwendig ist, auf den Straßen oder Plätzen für die öffentliche Nutzung anzuhalten, wird dies für die unbedingt erforderliche Zeit durchgeführt“, heißt es in der Gesundheitsanweisung.
In der von Salvador Illa geleiteten Abteilungsverordnung ist festgelegt, dass Wanderer und Sportler „auf jeder Straße oder jedem öffentlichen Raum, einschließlich zugelassener Natur- und Grünflächen, zirkulieren dürfen, sofern die in dieser Verordnung festgelegten Abständen eingehalten werden“.
Was verboten ist, ist „mit einem motorisierten Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln“, um zum Ort des Spaziergangs oder der körperlichen Aktivität außerhalb seines Wohnortes zu gelangen.
Andere Zweifel, die die BOE heute Morgen löst, haben mit der Ausübung körperlicher Aktivität zu tun. Gesundheit ordnet nicht die Verwendung von Masken für Sportarten an.
In der Verordnung heißt es lediglich, dass „die von den Gesundheitsbehörden angegebenen Präventions- und Hygienemaßnahmen gegen COVID-19 eingehalten werden müssen“.
Einige Anweisungen, die darauf hinweisen, dass die Maske empfohlen, aber nicht obligatorisch ist.
Bild könnte enthalten: 2 Personen, im Freien
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