Muss ich Mieteinnahmen versteuern … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 12. Juni 2020

FRAGE: Guten Tag! Sie haben für mich im Jahr XXXX notariell eine Eigentumsübertragung vorgenommen. Nun habe ich steuerliche Fragen. Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie auch Steuerberatung in Ihrer Kanzlei, oder? Ich lebe und beziehe Gehalt in Deutschland. Bin also in Deutschland steuerlich veranlagt. Meine Wohnung in*** ist vermietet. Die Miete wird in Deutschland bezahlt. Muss ich die Miete in Spanien steuerlich anmelden? Ich freue mich von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen, xxxx

ANTWORT:
Hallo Herr XXX,
1.- Wenn eine nicht in Spanien ansässige Person eine spanische Immobilie (oder ein Nießbrauchrecht) besitzt (auch wenn sie sie nur selbst nutzt), muss sie hier die Nichtresidenten-Nutzungssteuer bezahlen („impuesto de la renta de no residentes“), einmal im Jahr, und zwar immer bis zum Ende des darauffolgenden Jahres. Wir erstellen und zahlen in unserem Steuerberatungsbüro diese Steuer für sehr viele Mandanten. Wenn Sie das möchten, könnten wir das auch gerne für Sie tun, und Sie in die entsprechende Liste eintragen, damit das in den kommenden Jahren nicht wieder vergessen wird.
2.- Ja, wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermietet haben, müssen Sie als Nicht-Residente diese Mieten hier (alle drei Monate!) besteuern, auch wenn die Mieten in DE bezahlt worden sind. Allerdings, nur für die Nettomieten muss man Steuern zahlen (also Sie dürfen sich teilweise die für die Vermietung nötige Kosten abziehen, sowie z.B. Umlagen, Grundsteuer, Reparaturen, Wasser und Strom wenn Sie das selbst bezahlen, usw.). Sollte die Wohnung nicht durchgehend (also das ganze Jahr) vermietet gewesen sein, müssen Sie sowohl die Selbstnutzung als auch die Netto-Mieteinnahmen besteuern, und dann können Sie aber diese für die Vermietung notwendigen Kosten nur anteilig von der Steuer absetzen; darum ist es wichtig zu berücksichtigen, wie lange die Wohnung auch vermietet war, und nicht nur wie viel Miete Sie erhalten haben und wieviele Kosten angefallen sind. Wenn Sie möchten, dass wir diese Steuererklärungen erstellen, senden Sie also bitte zu uns: Ihren Kaufvertrag (oder einen Grundbuchauszug), die Grundsteuerquittungen, Kopie der Mietverträge, Auflistung der erhaltenen Mieten, Kosten und deren Belege und deren Zahlungsnachweise. Damit die Steuer von ihrem Konto abgebucht werden kann, senden Sie auch zu mir eine Kopie eines Bankauszuges, wo ihr Name und Ihre Bankverbindung ersichtlich sind.
3.- Wie im Doppelbesteuerungsabkommen DE/SP vorgesehen, müssen Sie in DE auch diese Mieteinnahmen angeben bei Ihrer EKSt-Erklärung, aber nicht wieder besteuern. Diese Einkommen könnten aber eventuell Ihren persönlichen Steuersatz der deutschen Einkommensteuererklärung beeinflussen.
Melden Sie sich bei mir (0034-659940160) wenn wir uns um die vergangenen nicht eingereichten Steuererklärungen kümmern sollten, oder auch um die zukünftigen…

MfG., Pérez, abogado.
WWW.KANZLEIPEREZALONSO.COM


Radio PrimaVera

Jetzt läuft
TITLE
ARTIST

Background